„Wir begrüßen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Bremen, dass sie unserem Strafantrag vom 30.04.2020 folgt und im Fall Olaf Latzel Klage erhebt“, sagt Robert Dadanski, Vorstand und Pressesprecher des CSD Bremen e. V. Nun liegt die Entscheidung beim Gericht, ob es die Anklage zulassen wird. Der Fall Olaf Latzel ist ein erneuter Beleg dafür, dass Diskriminierung und Hass nicht okay sind. Es sind nicht einfach „nur verletzte Gefühle“ der betroffenen Personen und ihrer Freunde und Familien: Es ist eine Straftat! Gleichzeitig zeigt dieser Fall deutlich, dass queere Menschen noch heute diskriminiert werden und Anfeindungen und Hass zu ihrem Alltag gehören.
Demonstrationen, wie der Christopher Street Day (CSD) und Organisationen wie das Rat&Tat–Zentrum für queeres Leben e.V. oder Trans Recht e.V. und auch Solidaritätsbekundungen wie das Hissen der Regenbogenflagge am Rathaus und der Bremischen Bürgerschaft sind und bleiben wichtig und notwendig. Wir freuen uns, dass unserer Bürgermeister die Bedeutung dieser Symbolik kennt und über sein auf Twitter gegebenes Versprechen auch zu einem Bremer CSD unter den Corona-Vorsorgebedingungen am 22. August 2020 die Regenbogenfahne am Rathaus zu hissen.
Auch wenn der Fall Olaf Latzel uns eigentlich zwingt in Massen auf die Straße zu gehen, so sind wir uns unserer Verantwortung um die Gesundheit aller bewusst. Einen CSD in der bekannten Form kann es auf Grund von Corona in diesem Jahr darum auch nicht geben, jedoch arbeitet das Team mit Hochdruck an einer sichtbaren Alternative.
Für den Christopher Street Day und seinen Vorstand:
Robert Martin Dadanski
Vorstand | Pressesprecher | LGBTIQ* Städtepartnerschaft
presse@csd-bremen.org
Die Pressemitteilung steht auch als PDF (ca. 145 kb) bereit.
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