Info-Banner

Auf unserem CSD in Bremen könnt ihr auch immer eine Reihe von Info-Bannern finden.

Da viel Menschen ehr geringe Anknüpfungspunkte zur Historie der CSDs und der Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Inter oder Queeren haben, wurden diese Banner erstellt. Wir schaffen damit einen niedrigschwelligen Anknüpfungspunkt, um Grundlagenwissen auf einem zugegeben oberflächlichen Niveau zu vermitteln. Wissen ist jedoch oft die Voraussetzung, um Verständnis für unsere Anliegen und Forderungen zu entwickeln. Diese Banner enthalten daher Infos zu verschiedenen Themen rund um den CSD und zur Entwicklung der Rechtlage der LGBTIQ-Gemeinschaft.

Ein Abriss über die geschichtliche Entwicklung

Deutschland bis in die 1920er Jahre

In der Zeit von 1866 bis 1871 wandelte sich Deutschland vom Deutsch Bund zum Deutschen Kaiserreich. Damit einher ging auch eine Vereinheitlichung von Gesetzen. Es wurde das Reichsstrafgesetzbuch geschaffen. Die verschiedenen Gesetzbücher der vorherigen „Bundesstaaten“ verloren damit ihre Gültigkeit.

Diese Strafrechtsvereinheitlichung führte dazu, dass die liberalen Rechtsvorschriften aus den Königreichen Hannover, Bayern und Württemberg durch die restriktiven Rechtsvorschriften aus Preußen und Sachsen ersetzt wurden. In Hannover, Bayern und Württemberg war die mannmännliche Liebe und die damit verbundenen Handlungen straffrei. In Preußen und Sachsen wurde dagegen die „eigentliche Päderastie“, also der Geschlechtsverkehr, das Eindringen bestraft. In Bremen wurde die mannmännliche Liebe in der Zeit zwischen 1837 und 1871 verfolgt. Es kam zu zahlreichen Verurteilungen. Solche Verurteilungen, in Bremen aber auch im übrigen Deutschland, führten auf Grund des Ansehensverlustes nicht selten zum Suizid des Beschuldigten. Unabhängig von der Gefahr einer Verurteilung gab es in den Städten und insbesondere in Berlin als Großstadt mit damals 400.000 Einwohnern jedoch zahlreiche Kontaktmöglichkeiten für die Männer, die ihres gleichen suchten.

In dieser Zeit lebte Karl Heinrich Ulrichs. Geboren wurde er 1825 in Aurich. Er studierte in der Zeit von 1844 bis 1846 Rechtswissenschaften in Göttingen, danach bis 1848 in Berlin. Er schloss danach seine Examensprüfung mit einem exzellenten Resultat ab. Damit war ihm ein Eintritt in den Staatsdienst und eine vielversprechende Laufbahn sicher. Den Einstieg bildete die Position als Auditor. Dies führte Ihn zu verschiedenen Stationen auf dem Land. Nach vier Jahren konnte er sodann sein zweites Examen ebenfalls mit exzellentem Ergebnis ablegen. Es folgte die Beförderung zum Assessor (Beamter auf Probe). Nach einer Versetzung arbeitete Ulrichs im Justizministerium in Hannover als Hilfsrichter.

Die vielversprechende Karriere Ulrichs wurde jedoch zunichtegemacht. 1854 erstattete der Staatsanwalt aus Hildesheim, Ulrichs vorherigem Dienstsitz, dem Justizministerium Bericht über vorgeblich sexuelle Aktivitäten Ulrichs. In diesem Bericht ging es um „widernatürliche Wollust“, die Ulrichs angeblich mit anderen Männern niedrigen Standes treibe. Obwohl das hannoversche Strafgesetzbuch gleichgeschlechtliche Liebe nicht kriminalisierte, drohte auf Grund einer Strafvorschrift in Bezug auf „widernatürliche Wollust“ in Verbindung mit dem Erregen öffentlichen Ärgernisses eine Gefängnisstrafe. Grade für einen Staatsbeamten und somit Person des öffentlichen Lebens reichten schon Gerüchte aus, um disziplinarische Maßnahmen anzuwenden. In Anbetracht dieser Aussichten und der Tatsache, dass weitere Gerüchte aus anderen Stationen Ulrichs hinzukamen, reichte Ulrich seinen Rücktritt ein und verließ den Staatsdienst.

Ulrichs musste nun einen neuen Weg finden, seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Diese tat er vorerst als Anwalt. Doch auch diese Berufstätigkeit war nicht von Dauer und auch hier holten ihn die Gerüchte aus Hildesheim ein. Er wurde wegen unbefugter Ausübung einer Anwaltstätigkeit zu einer Geldstrafe verurteilt. In dem Urteil wurde der nicht bewiesene Verdacht der widernatürlichen Wollust als Begründung mit aufgeführt. Auf Grund dieser erneuten Demütigung suchte sich Ulrich ein neues Betätigungsfeld im journalistischen Bereich.

Die eigenen Erfahrungen, sowie ein ähnlicher Fall zu Lasten Johann Baptist von Schweitzer, ließen Karl Heinrich Ulrichs zu der Überzeugung gelangen, beziehungsweise bestärkten Ihn darin, gegen diese Ungerechtigkeit anzugehen. Ulrichs veröffentlichte eine Reihe von Schriften, zum „gleichgeschlechtlichen Erotismus“ und den Auswirkungen der verschiedenen deutschen Sodomiegesetze. Diese Schriften fanden ihren Weg auch nach Bremen. Im Jahre 1866 fand in Bremen ein Prozess gegen den Kaufmann Mühlenberg statt, der beschuldigt wurde „mit drei Soldaten Umgang gepflogen zu haben“. Mühlenberg erhängte sich daraufhin im Gefängnis. Dieses Ereignis führte in Bremen zur Gründung einer Freundschaftsloge.

Im Jahre 1867 fand in Bremen erneut – ein vielleicht aufsehenerregender – Prozess wegen „mannmännlicher Liebe“ statt. Angeklagter war dieses Mal der Theaterdirektor Friedrich Carl Feldtmann. Die Polizei erlangte nur dadurch Kenntnis von Feldtmanns Verhältnis mit jungen Männern, da es einen Erpressungsversuch zu Lasten Feldtmanns gab. Die Erpressung bessergestellter homosexueller Männer durch jüngere Liebhaber war durchaus kein Einzelfall. Die Erpressungsopfer konnten sich in der Regel nicht gegen diese Erpressung wehren. Eine Anzeige bei der Polizei würde den Hintergrund der Erpressung öffentlich machen und damit eine eigene Verurteilung nach sich ziehen. Vom Verlust des eigenen Ansehens ganz zu schweigen. Auf Grund der Tatsache, dass Feldtmann der Erpressung nicht nachkommen wollte oder konnte, wurde er bei der Polizei denunziert.

Das Besondere am Prozess gegen Feldtmann war, dass er nicht versuchte die ihm zur Last gelegten Verbindungen und Handlungen zu leugnen. Vielmehr wandte er eine Vorwärtsverteidigung an und stellte die Grundsätzliche Strafbarkeit seiner Handlungen in Frage. Die von Ulrichs verlegten Schriften waren vermutlich auch den Richtern, Geschworenen und dem Staatsanwalt bekannt. Die Verurteilung Feldmanns zu lediglich einem Jahr Gefängnis, was eine ehr milde Strafe war, fand unter Heranziehung von Rechtsvorschriften aus den Jahren 1532 und 543 statt.

Im selben Jahr fand im August der deutsche Juristen Tag in München statt. Hier hatte Karl Heinrich Ulrichs vor der Elite der deutschen Juristen, Richter, Anwälte und Rechtswissenschaftlern einen großen und wichtigen Auftritt. Ulrichs hielt einen Vortrag zur „Revision des bestehenden materiellen Strafrechts“ im Hinblick auf die Bestrafung von sexuellen Handlungen zwischen Menschen desselben Geschlechts. Dieser Vortrag verlief nicht ohne Zwischenrufe und Feindseligkeiten des Publikums. Er wurde ausgebuht und mit Rufen wie „kreuzigen“ bedacht. Der Vortrag konnte nicht bis zum Ende gehalten werden. Gleichwohl Ulrichs Engagement darauf zielte schon die liberaleren Strafrechtsvorschriften der einzelnen Bundesstaaten zu entschärfen, wurde am Ende die restriktive preußische Fassung ins neue Reichsstrafgesetzbuch als Paragraph 175 übernommen.

An dieser Stelle kann man Ulrichs Engagement vorerst als gescheitert ansehen. Ulrichs veröffentlichte zwar noch weitere Schriften, insgesamt 12, hat aber im Verlaufe der Jahre bis 1880 zunehmend resigniert. 1880 ging Ulrichs nach Italien, zunächst mit dem Plan einer Rückkehr nach Deutschland die er später jedoch verwarf. Ulrichs starb 1895.

1897 wurde dann in Berlin das „Wissenschaftlich-humanitären Komitee“ gegründet. Es war die weltweit erste Organisation mit dem Zweck sexuelle Handlungen zwischen Männern zu entkriminalisieren. Die Anstrengungen Ulrichs haben sicherlich auch einen Grundstein für die Gründung dieses Komitees gelegt. Sein Wirken und seine Schriften haben zu einer Vernetzung von Homosexuellen und einem besseren Verständnis ihrer eigenen Sexualität beigetragen.

Maßgeblicher Mitbegründer dieses Komitees war der damals 29-jährige Doktor der Medizin Magnus Hirschfeld. Das Komitee wählte sich den Leispruch „Per scientiam ad justitiam“, auf Deutsch „Durch Wissenschaft zur Gerechtigkeit“. Die Intention des Wissenschaftlich-humanitären Komitees (WhK) war, dass Wissen und Aufklärung über Homosexualität zu deren Anerkennung als natürliche Varianz der Sexualität führen sollte. Damit wären dann auch Gesetzesänderungen mit dem Ergebnis der Straffreiheit die erwünschte Folge.

Auch Hirschfeld definierte Homosexualität als eine angeborene, mentale und physische Eigenschaft einer kleinen Minderheit. Hirschfeld gelang es durch seine Arbeiten auch zwei glühende Widersacher, die vorher die Theorie verfolgten, dass Homosexualität durch Verführung oder Versagen der Eltern hervorgerufen wurde von seinen Argumenten zu überzeugen. Die biologische Bestimmung der sexuellen Ausrichtung belegte Hirschfeld mit seinen umfangreichen klinischen Erkenntnissen. Er belegte, dass nicht nur homosexuelle Männer eine „typische“ Persönlichkeit aufwiesen, sondern bereits eine typische homosexuelle Kindheit erlebt hatten.

Das WhK veröffentlichte gemeinsam mit dem Verleger Max Spohr eine große Zahl wissenschaftlicher Aufklärungsschriften zur Homosexualität. So wurden auch die zwölf Schriften Ulrichs durch das WhK erneut veröffentlicht. Auch wurden insbesondere in Berlin Vorträge und Diskussionen zur Aufklärung gehalten. Als wissenschaftliche Literatur gab das WhK 23 Jahrgänge des „Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen“ heraus. Während im europäischen Ausland vielfach Zensur die Veröffentlichung ähnlicher Aufklärungsschriften verhinderte herrschte in Deutschland eine relative Pressefreiheit, die die Presse zwischen1890 und 1895 im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens zur Verhinderung der „Verbreitung unzüchtiger Schriften“ erkämpft hatte. Das WhK versuchte um 1903 erneut auf die Gesetzgebung einzuwirken, um den Paragraphen 175 abzuschaffen. Dies scheiterte jedoch, da nur zwei der acht damit befassten führenden deutschen Strafrechtler überzeugt werden konnten.

Im Jahr 1903 startet das WhK eine Befragung von einem Jahrgang der Student der Berliner Technischen Hochschule sowie die Mitglieder der Berliner Metallarbeitergewerkschaft hinsichtlich ihrer Sexualität. Die Befragung konnte nach einem Jahr abgeschlossen werden.  Im Vorfeld wurde im WhK darum gerungen, ob die Befragung auf eine homosexuelle Veranlagung oder das sexuelle Verhalten abzielen sollte. Hier setzt sich Hirschfeld durch, dass nach dem engeren Kriterium des sexuellen Verhaltens gefragt wird. Das Ergebnis dieser ersten Studie zur Ermittlung des Anteils ausschließlich homosexueller Männer an der Bevölkerung ergab einen Anteil von zwei Prozent in der Stichprobe. [Im Vergleich zu heutigen Befragungen muss man beachten, dass die Befragung auf die exklusive sexuelle Handlung zwischen Männern gerichtet war. Eine Handlung die zur damaligen Zeit strafbar war und bei Verurteilung mit Zuchthaus geahndet wurde.]

In Berlin war die Polizei bei der Verfolgung von mögliche Straftaten nach Paragraph 175 seit ca. 1885 relativ liberal. Es gab bei der Polizei ein eigenes Homosexuellen Dezernat. Die Haltung des damaligen Dezernatsleiters war, verkürzt gesagt, dass in der Regel der sexuelle Kontakt zwischen zwei Männern ein Verbrechen ohne Opfer war und daher nicht verfolgt wurde. Vielmehr eröffnete diese Haltung Erpressungsopfern die Möglichkeit Anzeige gegen ihre Erpresser zu erstatten. Diese liberale Haltung ermöglichte es, dass es in Berlin eine Reihe von einschlägigen Lokalen und Kneipen gab. Das WhK listete im Jahr 1914 38 Einrichtungen auf.

Mit dem Ende der Monarchie und dem Beginn der Weimarer Republik setzte sich diese Entwicklung deutschlandweit fort. Die rechtliche Situation war zwar noch unverändert doch die Repression ließ spürbar nach. So war es auch in Bremen. In den 1920er Jahren gab es auch in Bremen eine offene homosexuelle Szene. Es gab öffentliche Veranstaltungen, zu denen jeder Zutritt hatte. So wurden Vereinigungen gegründet um sich auszutauschen und gemeinsam für die eigenen Rechte zu kämpfen.

Diese liberale Haltung der Polizei setzte sich bis zum Ende der 1920er Jahre fort. Sogar die Abschaffung des Paragraphen 175 stand 1929 im Raume. Sie war bereits durch den Strafrechtsausschuss des Reichtags beschlossen. Doch zur Umsetzung kommt es nicht mehr. Das politische Klima ändert sich zusehends. Die Repressionen gegen über homosexuellen Menschen nahmen wieder zu. Die NSDAP erreichte bei der Reichstagswahl 1930 18,3% der Stimmen.

Die Zeit des Nationalsozialismus

Die Machtergreifung der Nazis und Adolf Hitlers 1933 stellte eine Zäsur da. Innerhalb weniger Jahre wandelte sich ein Klima, dass eben grade noch Möglichkeiten der persönlichen Entfaltung zuließ in ein Klima der Unterdrückung und Verfolgung. Die offen homosexuelle Szene wurde unmittelbar nach Machtergreifung zerschlagen, einschlägige Lokale wurden geschlossen und Vereinigungen aufgelöst. Die Zerschlagung wurde durch eine Pressekampagne begleitet. Diese knüpfte an Vorurteile gegen Homosexuelle an, die zu der Zeit in der bürgerlichen Gesellschaft und in den Kirchen verbreitet waren. Der Paragraph 175 wurde 1935 durch die Nazis massiv verschärft. Jetzt waren bereits geringste Anhaltspunkte für den Versuch einer Kontaktaufnahme zu anderen homosexuellen Männern ausreichend für eine Verhaftung und Verurteilung. So reichte bereits eine Berührung oder sogar nur ein Blickkontakt aus.

Der Lebensalltag homosexueller Männer wurde durch diese Maßnahmen von sozialer Isolation und der Furcht vor Verfolgung geprägt. Nichts destotrotz gab es natürlich weiterhin Kontakte zwischen homosexuellen Männern. Diese waren jedoch immer mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden. Insgesamt wurden ca. 50.000 homosexuelle Männer in der Zeit des Nationalsozialismus verurteilt. Die Anzahl der Ermittlungsverfahren wird auf mehr als das Doppelte geschätzt. Schätzungsweise wurden in Konzentrationslagern 10.000 bis 15.000 homosexuelle Männer interniert. Ihre Todesrate betrug mehr als 50%. Sie gehörten damit zu den nicht-rassisch verfolgten Häftlingsgruppen mit der höchsten Todesrate. In der Lagerhierarchie waren Homosexuelle weit unten angesiedelt.

In Bremen wurden durch ein Sonderkommando 1936 „Säuberungsaktionen gegen Homosexuelle“ durchgeführt. Bereits nach kurzer Zeit waren mehrere hundert Personen verhaftet und in Hamburg durch ein Schnellschöffengericht abgeurteilt. Zur Identifikation von homosexuellen Männern wurde sicherlich auch auf bereits bei der Polizei bestehende Listen zurückgegriffen. Viele Verurteilte wurden wahrscheinlich im Lager Neusustrum im Emsland eingeliefert.

Die Repressionen erstreckten sich insbesondere gegen männliche Homosexuelle. Weibliche Homosexuelle waren nicht durch den Paragraphen 175 betroffen. Gleichwohl gab es, zwar in geringerem Maße, aber auch Repressionen gegen weibliche Homosexuelle. Sie wurden in erster Linie auf Grund „asozialen Verhaltens“ verurteilt und eben auch zum Teil in Konzentrationslagern inhaftiert. Da keine eingeständige Kategorisierung vorgenommen wurde kann der Anteil von homosexuellen Frauen die verurteilt wurden nicht benannt werden.

Die geringere Intensität der Verfolgung von homosexuellen Frauen ist gegebenenfalls im Rassen- und Gesellschaftsbild der Nazis beziehungsweise der damaligen Zeit zu erklären. Der Nationalsozialismus beinhaltete eine Geschlechtertrennung und definierte sich sehr stark über männliche, völkische Attribute. Frauen waren dem Mann klar untergeordnet. Ihre Aufgabe war in erster Linie die Versorgung der Familie und die Reproduktion, also das gebären und aufziehen von Kindern. Ihre Sexualität war vermutlich auch deshalb von untergeordneter Bedeutung, da ein sexuelles Selbstbestimmungsrecht der Frauen nicht existierte, beziehungsweise vom Wohlwollen des Mannes abhing. Mit der Verheiratung der Frauen wäre das Problem weiblicher Homosexualität insofern „erledigt“ gewesen. [Ein Hinweis zum Gesellschaftsbild, dass noch bis in die bundesrepublikanische Zeit galt gibt beispielhaft, der Bundesgerichtshof 1966: „Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, …, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft ….“. Die Vergewaltigung in der Ehe gilt tatsächlich erst seit 1997 als Straftat.]

In eben diesem Rassen-, Gesellschafts- und Rollenbild ist dann auch wiederum die Verfolgung männlicher Homosexueller begründet. Tatsächlich gab es auch innerhalb der NS-Organisationen Homosexuelle. Hier sei zuvorderst Ernst Röhm genannt. Ernst Röhm war in den 1920er Jahren sogar Mitglied im „Bund für Menschenrechte“ und setzte sich dort für die Abschaffung des Paragraphen 175 ein. Ab 1931 war Röhm SA-Führer. Dieser wurde 1934 beschuldig einen Putsch gegen Hitler geplant zu haben. Um diesen vermeintlichen Putsch abzuwenden wurden Röhm und viele andere unter einem Vorwand am 30. Juli 1934 zusammengerufen und verhaftet. Ernst Röhm wurde am 1.07.1934 in seiner Zelle erschossen. Die Ermordung Röhms erfolgte nicht auf Grund der Tatsache das er homosexuell war und das Gerücht eines geplanten Putsches wurde durch die SS gestreut. Beides wurde jedoch verwendet, um die Ermordung Röhms zu rechtfertigen und von den eigentlichen Gründen, die wohl in politischen Differenzen mit Hitler lagen abzulenken. Die Ereignisse um Röhm wurden als Röhm-Putsch bekannt und als homosexuelle Verschwörung dargestellt. Ein weiterer Grund für die Ausschaltung Röhms war sicherlich auch im Führer der SS Heinrich Himmler zu sehen. Dieser, formal Röhm unterstellt, sah in der Homosexualität generell eine große Gefahr für die Reinheit der arischen Rasse. Die Ansichten Himmlers in Bezug auf Homosexualität wurden auch von anderen nationalsozialistischen Führern geteilt.

Während noch in der Weimarer Zeit die wissenschaftliche Überzeugung vorherrschte, dass Homosexualität ein angeborenes Merkmal eines Menschen ist, war diese Überzeugung mit der Rassenideologie der Nazis unvereinbar. Um die rassische Idee und die Behauptung der arischen Überlegenheit und Reinheit aufrechterhalten zu können war es nötig, für Homosexualität andere Erklärungen zu finden. Weder eine biologische oder psychologische Erklärung waren hierfür geeignet. Aus diesem Grund wurde eine „soziologische“ Perspektive ergänzt.

So wurde im „Schwarzen Korps“, der Zeitung der SS, betont, dass die große Mehrheit der Homosexuellen bloß verführt worden sei. Nur ein kleiner Teil der homosexuellen sei tatsächlich „unheilbar“. Die Übrigen könnten durch „Umerziehung“ wieder auf den rechten Weg zurückgebracht werden. Die Verfolgung und die schwere der Bestrafung solle von der Beurteilung eines Experten abhängig gemacht werden, je nachdem ob es sich um einen „Scheinhomosexuellen, insbesondere einen Verführten“ oder einen Homosexuellen handele. Hierin drückte sich dann auch die Annahme aus, dass es sich bei Homosexualität um eine Art von ansteckender Krankheit handeln würde.

Einerseits bekräftigte Hitler selbst, das Homosexualität „gefährlich wie die Pest“ sei und vor allem „die besten und männlichsten Charaktere“ bedrohe. Andererseits stellte die NS-Propaganda Homosexuelle als weiche, unterwürfige und nicht vertrauenerweckende Gestallten da. Nach Ansicht von Hitler und Himmler verfügten Homosexuelle jedoch über einen furchtlosen Charakter und eine Fähigkeit, die „normalen“ Männern oft fehle: Sie brächten es fertig, sich im Geheimen effektiv zu organisieren, um die Macht an sich zu reißen; ihre Neigung zur gefährlichen Cliquenbildung würde die hierarchischen Strukturen der Volksgemeinschaft und die Einheit der völkischen Bewegung untergraben. Diese Furcht drückt sich auch in den Handlungen in Bezug auf Ernst Röhm und den „Röhm-Putsch“ 1934 aus. In Ihrer Haltung zu Homosexuellen hatten die Nazis schon zu Beginn der 30er Jahre keinen Wiederspruch zu fürchten. Vielmehr nutzten auch Sozialdemokraten und Kommunisten die Möglichkeit die Nazibewegung dadurch zu diskreditieren, dass sie das ganze faschistische System als inhärent homosexuell darstellten. So wurde versucht mit einer Pressekampagne Kapital zu schlagen. Diese zielte auf Röhms Homosexualität ab und sollte Hitler treffen. Die rein männlichen Organisationen der Nazis wie SA und Hitlerjugend, wurden von ihnen beschrieben als Orte, in denen junge Mitglieder der Befriedigung ihrer homosexuellen Führer dienen. Die dahinter liegende Absicht war Angst bei Eltern zu schüren. Diese sollten befürchten, dass die Mitgliedschaft ihrer Söhne in diesen Organisationen eine Verpflichtung zur Homosexualität beinhalten würde. In linken Zeitschriften im Jahr 1934 ging dies soweit, dass Maxim Gorki den Slogan „Rottet die Homosexuellen aus und der Faschismus ist verschwunden“ für angebracht hielt.

Deutschland in den 50er und 60er Jahren

Die Zeit des nationalsozialistischen Unterdrückungsregimes endete 1945. Der Krieg war verloren und Deutschland lag in Trümmern. Deutschland wurde in vier Besatzungszonen der Siegermächte aufgeteilt. Der alliierte Kontrollrat hob mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 am 20.09.1945 zahlreiche Ausnahmegesetze der Nazis auf. Die Verschärfung des Paragraphen 175 war jedoch nicht darin enthalten. Hier galten weiterhin die gesetzlichen Regelungen wie sie 1935 erlassen wurden. Die Verfolgung und Diskriminierung Homosexueller setzte sich damit fort. Zwar war die Intensität der Repressionen nicht mehr mit denen vor 1945 zu vergleichen und wurde nun im gesetzlichen Rahmen der Strafjustiz abgewickelt, die Folgen für die Betroffenen waren aber trotzdem erheblich. Das KZ wurde oftmals nur durch das Gefängnis ausgetauscht. Strafen waren oft am Ende des möglichen Strafrahmens angesiedelt. Ebenfalls wurden Kastrationen, wie es sie schon bei den Nationalsozialisten gab, weiterhin durchgeführt.

Das erlittene Leid der Homosexuellen in der Zeit der Nationalsozialismus wurde totgeschwiegen und bei Verurteilung wurden sie weiterhin der Verachtung preisgegeben. Teilweise wurden aus den Konzentrationslagern befreite Männer zur Verbüßung der Restfreiheitsstrafe gleich wieder ins Gefängnis gesperrt. Homosexuelle waren eine der wenigen verbliebenen Gruppen auf die die Bevölkerung weiterhin ihre Stigmatisierungs-, Ausgrenzungs- und Verfolgungskonzepte anwenden konnte. Auch die Behörden taten sich dabei hervor Homosexuelle schon bei geringsten Anlässen zu verfolgen. Hier zeigte sich, dass die von den Nationalsozialisten verbreiteten ideologisch motivierten Erklärungsmuster für Homosexualität auf fruchtbaren Boden gefallen waren und weiterhin nachwirkten.

Die Sitten- und Moralvorstellungen der damaligen Zeit waren auch von den konservativen Moralvorstellungen der christlichen Kirchen geprägt. Diese verurteilten Homosexualität scharf. Der Staat sah sich damals noch nicht als pluralistische Demokratie, sondern war der Meinung diese Sitten- und Moralvorstellungen mit den Mitteln des Strafrechts verteidigen zu müssen. Diese Vorstellungen erstreckten sich aber nicht allein auf Homosexuelle sondern auch auf die Bewertung von Sexualität, insbesondere außerhalb der Ehe.

In den Jahren 1950 und 1952 fand zum Beispiel in Frankfurt eine regelrechte „Hexenjagd“ auf Homosexuelle Männer statt. Nachbarn wurden verleumdet und denunziert. Beschuldigte wurden bewusst auf ihrer Arbeitsstelle festgenommen, um sie zu diskreditieren. 75 Männern kamen ins Gefängnis. In den Prozessen wurden zahlreiche weiter Männer unfreiwillig geoutet und verloren dadurch ihre bürgerliche Existenz. Einige der Männer begangen Suizid. Darunter ein 18-jähriger, der vom Frankfurter Goetheturm in den Tod sprang.

Die durchschnittliche Zahl von Verurteilungen männlicher Homosexueller auf Grund Paragraph 175 betrug zur Zeit des Nationalsozialismus 3.541 pro Jahr. Während der Besatzungszeit nach dem zweiten Weltkrieg zwischen 1945 bis 1949 verringerte sich diese Zahl auf durchschnittlich 1.388 pro Jahr. Ab 1950 aber stieg diese Zahl auf jährlich 2.642 Urteile an, also fast drei Viertel der Zahl der nationalsozialistischen Verurteilungsquote. Damit war die Verfolgungsquote in der Bundesrepublik bis zur Mitte der 60er Jahre etwa vier Mal so hoch wie zur Zeit der Weimarer Republik.

In der Bundesrepublik als Rechtsstaat bestand natürlich die Möglichkeit sich gegen Verurteilungen durch Gerichte unterer Instanzen über den Bundesgerichtshof bis hin zum Bundesverfassungsgericht zu wehren. Aber auch von diesen beiden Gerichten war keine Hilfe zu erwarten. Während in der Weimarer Zeit unter dem Paragraphen nur der mannmännliche Beischlaf oder beischlafähnliche Handlungen sanktioniert waren, stellte der Bundesgerichtshof fest das zum Beispiel schon das berührungslose gemeinsame onanieren eine Straftat darstelle: „Danach setzen die §§ 175, 175 a StGB nicht voraus, dass der Täter den Körper des anderen Mannes bei seinem unzüchtigen Treiben berührt. Es genügt, dass der Täter eine Beziehung zwischen dem eigenen unzüchtigen Treiben und dem Körper des anderen Mannes schafft, dessen Körper auf diese Weise an dem gesamten unzüchtigen Vorgang teilhaben lässt und so in Mitleidenschaft zieht.“ (BGH, Urt. v. 22.09.1953, Az. 2 StR 160/53).

Eine „gute“ „Zusammenfassung“, der sicher auch durch nationalsozialistische Propaganda geschaffenen, vorurteilsbasierten Begründungen und gesellschaftlichen Ansichten, die sich lange Zeit – zum Teil bis heute – noch in der Bundesrepublik hielten, lieferte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1957: „So gelingt der lesbisch veranlagten Frau das Durchhalten sexueller Abstinenz leichter, während der homosexuelle Mann dazu neigt, einem hemmungslosen Sexualbedürfnis zu verfallen“ […] „Die Gefahr solcher Fehlprägung ist aber bei Mädchen weit geringer als bei männlichen Jugendlichen. Diese allgemeine Erfahrung wird von den Sachverständigen zum Teil darauf zurückgeführt, daß das Mädchen weit mehr als der Knabe durch ein natürliches Gefühl für sexuelle Ordnung bewahrt werde, zum Teil darauf, daß die Mädchen altersmäßig früher auf heterosexuelle Beziehungen fixiert seien.“ […] „Männliche Homosexuelle streben häufig zu einer homosexuellen Gruppe, lehnen aber familienhafte Bindungen meist ab und neigen zu ständigem Partnerwechsel. Lesbische Verhältnisse hingegen tendieren allgemein zur Dauerhaftigkeit (Scheuner, Wenzky, Giese). Zieht man dazu die größere geschlechtliche Aggressivität des Mannes in Betracht, so macht schon das evident, daß die Gefahr der Verbreitung der Homosexualität beim Manne weit größer ist als bei der Frau.“ […] „Sodann tritt die männliche Homosexualität unvergleichlich viel stärker als die weibliche in der Öffentlichkeit in Erscheinung, was wesentlich durch das größere weibliche Schamgefühl und die größere Zurückhaltung der Frau in Geschlechtsfragen bedingt sein dürfe“ […] „Das persönliche sittliche Gefühl des Richters kann hierfür nicht maßgebend sein; ebenso wenig kann die Auffassung einzelner Volksteile ausreichen. Von größerem Gewicht ist, daß die öffentlichen Religionsgesellschaften, insbesondere die beiden großen christlichen Konfessionen, aus deren Lehren große Teile des Volkes die Maßstäbe für ihr sittliches Verhalten entnehmen, die gleichgeschlechtliche Unzucht als unsittlich verurteilen.“ (BVerfG, Urt. v. 10.05.1957, Az. 1 BvR 550/52)

Mit diesem Urteil wurde die Tatsache begründet, dass Frauen auch weiterhin nicht von einer Strafverfolgung wie homosexuelle Männer betroffen waren. Aber auch hier setzten sich in Bezug auf die Frauen die Muster aus der Nazi Zeit fort. Ihre Homosexualität wurde weitgehend negiert. Die öffentliche Wahrnehmung der Frau war weithin vom Rollenbild der Hausfrau und Mutter geprägt. Eine wirklich eigenständige Sexualität der Frau kam in diesem Bild nicht vor. In ihrer Jugend war das Mädchen in die Hierarchie der elterlichen Familie eingebunden und bei Zeiten des Erwachsenwerdens galt es dann einen Mann zu heiraten und Kinder zu bekommen.

In Bremen gab es damals bereits eine „Bremer Division“. Diese Gruppe Homosexueller begann 1951 von Bremen aus, den erneuten Kampf gegen den Paragraphen 175. Es gründeten sich zwei bundesweit aktive Verbindungen. Der „Weltbund für Menschenrechte“ als politisch orientierte Vereinigung mit dem Ziel durch Aufklärung und Förderung der Wissenschaft Homosexualität als gleichwertig anzuerkennen. Es wurde auch Kontakt zu Parteien aufgenommen. Dies war aber von unterschiedlichem Erfolg und wenn, dann ehr auf geheime Art und Weise. Es gab eben auch auf Grund der öffentlichen Wahrnehmung große Zurückhaltung bei dem Thema. Als zweite Vereinigung gab es dann noch die „Internationale Freundschaftsloge“, die mehr nach innen wirkte, um Unterhaltung, Kontakt und Geselligkeit für ihre Mitglieder zu bieten. Auch in anderen Städten bildeten sich Gruppen mit ähnlichen Zielen.

Die Bremer Vereine finanzierten sich mit einer Publikation, „Die Insel“ mit einer bundesweiten Auflage von 16.000 Exemplaren. Diese Zeitschrift diente auch dazu Homosexuelle überhaupt zu erreichen. Auch Gruppen in anderen Städten nutzten Zeitschriften, um ihre Arbeit zu finanzieren. Dies wurde jedoch Mitte der 50er-Jahre wieder erschwert, als damals die Bundesprüfstelle für Presseorgane ihre Arbeit aufnahm und den offenen Verkauf dieser Zeitschriften verbot.

Nachdem in den Jahren von 1949 bis 1966 die Regierungskoalitionen von CDU/CSU angeführt wurden, mit Beteiligung der FDP und zum Teil der DP (abgesehen 1957 bis 1961, da absolute Mehrheit für CDU/CSU), kam es 1966 zur ersten großen Koalition zwischen CDU/CSU und der SPD. Beide Parteien vereinten ca. 87% der Stimmen auf sich. Im Bundestag war als einzigen Oppositionspartei die FDP mit 9,5% vertreten.

Diese Machtkonzentration bei der Regierung führte gegen Ende der 1960er Jahre insbesondere in der Studentenbewegung zu starker Kritik. Diese entzündete sich unteranderem an den Notstandsgesetzen, die in die Verfassung aufgenommen wurden. Ein weiterer Grund war sicherlich auch die starke konservativ Fundamentierung der Regierungspolitik. In den 50er und 60er Jahren erlebte Deutschland nach dem Krieg aber auch einen ansteigenden Wohlstand und technischen Fortschritt. Trotzdem blieb das Gesellschaftsbild in traditionellen „Tugenden“ verhaftet und orientierte sich an religiösen und alt hergebrachten weltanschaulichen Bildern. Die nationalsozialistische Vergangenheit war weitgehend unaufgearbeitet geblieben.

All diese Aspekte führten zu der starken Protestbewegung der 68er, als „außerparlamentarische Opposition“. Es wurden quasi alle bisherigen Selbstverständlichkeiten mit denen es sich die älteren Generationen bequem eingerichtet hatten Infrage gestellt. Dazu gehörte unter anderem auch die rigide Sexualmoral der damaligen Zeit. So war es zum Beispiel bis 1973 für unverheiratete heterosexuelle Paare nicht möglich gemeinsam eine Wohnung und schon gar nicht ein Hotelzimmer zu mieten. Der Vermieter hätte sich der Kuppelei Strafbar gemacht. Auch das tragen einer Hose durch eine Frau führte 1970 noch zu Empörung und wurde als unanständig und würdelos angesehen.

Im Bereich der Verfolgung von homosexuellen Handlungen gab es jedoch 1969 einen Fortschritt. Der Paragraph 175 wurde entschärft. Bis 1969 stand noch jeglicher mannmännliche Geschlechtsverkehr unter Strafe und meist wurde wie schon geschrieben bereits die Anbahnung geahndet. Zum 1. September 1969 bestand diese Vorschrift nur noch in Bezug auf sexuelle Handlungen von über 18-jährigen mit unter 21-jährigen oder mit wirtschaftlich Abhängigen oder im Rahmen von Prostitution. Eine weitere Änderung wurde im November 1973 durchgeführt. Damit wurde das Schutzalter (wie die Volljährigkeit) einheitlich auf 18 abgesenkt. Gerichte konnten dann auch von einer Bestrafung absehen, wenn der „Täter“ noch nicht 21 war oder wenn „bei Berücksichtigung des Verhaltens desjenigen, gegen den sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.“ §175 StGB Absatz 2 Satz 2 in der Fassung vom 28.11.1973. Diese Einschränkung berücksichtigte damit zum Beispiel auch einvernehmliche Handlungen zwischen einem unter 18-jährigen mit seinem 18-jährigen bis 21-jährigen Partner. Trotzdem gab es mindestens theoretisch immer noch die Gefahr einer Verurteilung in solchen Fällen.

Was die rechtliche Situation homosexueller Männer anging gab es zwischen der BRD und der DDR deutliche Unterschiede. Während der Paragraph 175 in der BRD zuerst in der verschärften Form der Nazis weiter galt, kehrte die DDR nach dem Krieg zur liberaleren Weimarer Version zurück. Im Jahr 1953 wurde schon einmal die Abschaffung des Paragraphen beschlossen aber nicht ungesetzt. Der Paragraph 175 wurde in der DDR dann aber bereits im Jahre 1968 gestrichen. Nichts destotrotz nutzte aber auch die DDR diesen Paragraphen – in gleicher Art und Weise wie die Nazis – um politisch missliebige Menschen zu diskreditieren. Es wurden gezielt bestehende Ressentiments eingesetzt. Eines der Opfer war der DDR-Justizminister Max Fechner.

Gleichwohl sich die rechtliche Situation damit in der BRD merklich entspannt hatte, war die gesellschaftliche Anerkennung damit noch längst nicht gegeben. Hier war (und ist) noch ein langer Weg zu gehen. Aber mit der Entschärfung des Paragraphen 175 und den gesellschaftlichen Veränderungen war der Grundstein gelegt in den 70er Jahren mit Zuversicht nach vorne zu schauen.

Stonewall 1969

Bremen 1979

Nach dem die 60er Jahre, mit der Entschärfung des Paragraphen 175 und den Stonewall Protesten in New York, mit zwei wichtigen Ereignissen in 1969 zu Ende gegangen sind, waren die 70er Jahre der Aufbruch in eine neue Zeit der LGBTIQ-Bewegung. Jetzt galt es, die rechtlich geschaffene Loslösung des Strafrechts von religiös motivierten Moralvorstellungen auch in die Köpfe der Menschen zu transportieren. Mit den sich abzeichnenden und unter anderem 1973 umgesetzten weiteren Gesetzesreformen, änderte sich auch die Rolle der Frau. Sie wurde dem Mann stärker gleichgestellt. In der Frauenbewegung war auch die Lesbenbewegung stark vertreten.

Im Jahr 1971 hatte der Film „Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation in der er lebt“ auf der Berlinale seine Premiere. In ausgewählten Kinos wurde der Film im Herbst 1971 aufgeführt und zog ein vorwiegend schwules Publikum an. So wurde der Film in Bremen im Cinema Ostertor gezeigt. Am 31.01.1972 sollte der Film dann im Fernsehen ausgestrahlt werden. Das passierte aber nicht wie gedacht. Der Film wurde vom WDR in Auftrag gegeben und eigentlich sollte der Film in der ARD deutschlandweit ausgestrahlt werden. Aber alle Rundfunkanstalten außer dem WDR hatte Bedenken hinsichtlich der zu erwartenden Reaktionen. Tatsächlich erfolgte die Ausstrahlung im Fernsehen dann erstmal nur im dritten Programm des WDR. Fast ein Jahr später erfolgte am 15.01.1973 dann die Ausstrahlung in der ARD. Aber auch hier nicht bundesweit. Der Bayrische Rundfunk schaltete sich während der Übertragung aus dem gemeinsamen ARD-Programm aus.

Inhaltlich ist der Film kein Vorwurf an die Gesellschaft, sondern vielmehr eine Kritik am „Klischee“ des oberflächlichen Lebensstils vieler Schwuler und die These, dass die Ursachen vieler Probleme selbst gemacht sind. Der Hauptprotagonist im Film durchläuft verschiedene Situationen. Angefangen mit dem Versuch eine eheähnliche Beziehung mit seiner großen Liebe zu führen. Dann der Trennung für eine Beziehung zu einem älteren wohlhabenden Mann. In dieser Beziehung die Erkenntnis, dass er nur ein Objekt der Begierde war und gegen den nächstbesten ausgetauscht wurde. Gefolgt vom Eintauchen in eine schwule Subkultur mit der oberflächlichen Orientierung an Modetrends und dem unverbindlichen Sex mit wechselnden Partnern. Schlussendlich das Kennenlernen eines Bewohners einer schwulen Wohngemeinschaft. Diese Wohngemeinschaft diskutiert mit ihm über sein oberflächliches Leben und macht ihm klar, dass es seine Aufgabe als emanzipierter Schwuler sei, sich zu seinem Schwulsein zu bekennen und sich wichtigeren Dingen zu zuwenden und sich politisch zu engagieren und zu organisieren.

Kritik an dem Film kam, wie man sich denken kann, natürlich aus der immer noch ehr konservativen Gesellschaft. Natürlich gab es auch Leserbriefe in Zeitungen zu dem Film, von denen sich auch einige auf bestimmte Passagen der Bibel bezogen. Aber es gab auch massive Kritik aus dem schwulen Lager. Nicht wenige fühlten sich durch die Art der Darstellung schwulen Lebens im Film verunglimpft. Die zuerst getroffene Entscheidung, den Film in der ARD nicht auszustrahlen wurde zum Beispiel von den schwulen Zeitschriften „Him“ und „Unter uns“ begrüßt. Es wurde bezweifelt, dass der Film etwas für ein besseres Miteinander bewirken würde oder eine Änderung in der Gesellschaft herbeiführen könnte. Tatsächlich beförderten die Kontroversen um den Film und Diskussionen unter Schwulen bundesweit aber das Entstehen von neuen Gruppen der Schwulenbewegung. So entstand in Bremen die „Homosexuelle Aktion Bremen“. Die „neue“ Schwulenbewegung hatte aber wenig bis keine Verbindung zu den Bewegungen aus den 50er Jahren. Dies ist sicherlich auch mit der Art und Weise, wie sich die neue Bewegung sah und wie sie agierte zu erklären. Während die Aktivisten der 50er und 60er Jahre noch vorsichtig und zurückhaltend agieren mussten, um nicht staatlicher Repression ausgesetzt zu sein, waren die Aktivisten in den 70er Jahren ehr mutig und forsch.

Während sich in den USA, in Folge der Stonewall Proteste schon seit 1970 regelmäßige Demonstrationen für die Rechte von Lesben-, Schwulen- und Transgender anfingen zu etablieren, dauert es in Deutschland noch bis zum Jahre 1979. In Deutschland gab es dann „im Gedenken“ an die Stonewall Proteste 10 Jahre vorher, am 30. Juni in Stuttgart, Köln, Westberlin und Bremen erste Aktionen. In Bremen firmierte der Protest unter dem Titel „Schwuler Karneval“. Die Kundgebung zählte ca. 700 bis 900 Teilnehmer.

Auch wenn die Liberalisierung des Paragraphen 175 schon 10 Jahre her war, waren Schwule und Lesben in der Gesellschaft weiter mit Stigmatisierung und Ausgrenzung konfrontiert. Dies spiegelte sich auch in der Demonstration wider. Einige Demonstranten waren bemüht aus Angst vor beruflichen Nachteilen nicht erkannt zu werden. Grade für Beschäftigte im Schulbereich, insbesondere für Lehrer, konnte das Bekannt werden ihrer Homosexualität schwerwiegende Folgen haben. So war bei staatlichen Stellen trotz der Tatsache, dass die (Nazi-) These einer Verführung zur Homosexualität wissenschaftlich längst widerlegt war die Befürchtung davor immer noch vorhanden. Diese Argumentation diente zumindest viel zu oft als Begründung, um Lehrer aus dem Schuldienst zu entfernen.

Vom Charakter her war auch der „Schwule Karneval“, der erste CSD, schon eine bunte und fröhliche Demonstration. So wurde auch Musik gespielt und getanzt. Wie auch heute ging es schon damals beim CSD nicht nur darum rechtliche oder gesellschaftliche Missstände anzuprangern, sondern auch immer schon Sichtbarkeit herzustellen. Nur durch diese Sichtbarkeit war und ist es möglich das gesellschaftliche Bild im Hinblick auf LGBTIQ zu verändern. Wie nötig das zur damaligen Zeit war lässt sich auch mit der Reaktion von einigen Passanten belegen. So gab es unter anderem Aussprüche, dass Schwule und Lesben während der Nazizeit im KZ gelandet und vergast worden wären.

Deutschland 1980 bis heute

Mit dem neuen Schwung aus den 1970er Jahren begannen dann die 1980er Jahre. Im Oktober 1980 wurde ein neuer Bundestag gewählt. Bereits im Wahlkampf hatte die FDP die Abschaffung des Paragraphen 175 gefordert. CDU/CSU wurden stärkste Kraft aber die seit 1969 regierenden Koalition von SPD und FDP, mit Helmut Schmidt seit 1974 als Bundeskanzler wurde fortgesetzt. In den Koalitionsgesprächen hatte sich Helmut Schmidt gegen die Abschaffung des Paragraphen 175 ausgesprochen. Sehr zum Missfallen von Hans Dietrich Genscher.

Die Ablehnung Schmidts basierte vermutlich auf der Tatsache, dass die öffentliche Meinung weiterhin Homosexuellen gegenüber kritisch war und wissenschaftliche Erkenntnisse in seinen Augen weniger gewichtig waren als die Meinung der Öffentlichkeit. Dies führte auf dem Bundesparteitag der FDP im Dezember 1980 zur Beschlussfassung, dass sich die Bundespartei für die Aufhebung des Paragraphen 175 weiter einsetzen möge. Darüber hinaus wurde gefordert, dass Verfolgte des NS-Regimes, insbesondere Homosexuelle, eine Widergutmachung erhalten sollten. Anderen Opfergruppen war bereits früher eine Widergutmachung zu Teil gekommen. Auch im Jahr 1981 versuchte die FDP weithin die SPD zur Aufhebung zu bewegen. Dieses Unterfangen war jedoch nicht von Erfolg gekrönt. Mit dem Auseinanderbrechen der SPD-FDP-Koalition 1982 (aus anderen Gründen) und der folgenden CDU/CSU-FDP-Koalition mit Helmut Kohl als Bundeskanzler, war dann auch für lange Zeit keine Änderung mehr zu erwarten.

In einer Beschwerde eines Engländers vor Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1983 festgestellt, dass die Verfolgung von Menschen auf Grund ihrer Homosexualität eine Verletzung des Artikels 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt. Es folgten weitere ähnliche Urteile.

Das Jahr 1981 hatte aber auch noch eine unerfreuliche Nachricht zu bieten. Am 5 Juni 1981 wurde im Morbidity and Mortality Weekly Report des amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention ein Artikel von Michael S. Gottlieb veröffentlicht. Micheal S. Gottlieb war zu der Zeit Arzt in der Notaufnahme der UCLA (University of California Los Angeles). Im Frühjahr 1981 behandelte er einen 31-jährigen Patienten, der an Gewichtsverlust und einer seltenen Form einer Lungenentzündung litt. Bekannt war, dass diese Form der Lungenentzündung in Zusammenhang mit einer Störung des Immunsystems steht. Ein zu seinerzeit neuartiger Bluttest ergab das komplette Fehlen von wichtigen Zellen des Immunsystems, den T-Zellen. In den folgenden Wochen kamen zwei weitere männliche Patienten mit den gleichen Symptomen. Ihre Gemeinsamkeit war, dass sie alle schwul waren.

Nachdem wiederum zwei weitere Patienten mit denselben Symptomen die Notaufnahme aufsuchten, waren sich Michael S. Gottlieb und seien Kollegen einig, dass diese Information veröffentlicht werden sollte. So kam es dann zur ersten Veröffentlichung der Erkrankung, die später unter dem Namen AIDS (acquired immune deficiency syndrome) bekannt wurde. Als Reaktion auf diese Veröffentlichung erhielten Michael S. Gottlieb und seine Kollegen zahlreiche Anrufe von Ärzten, die von Patienten mit den gleichen Symptomen berichteten.

Die ersten Patienten, die an der UCLA behandelt wurden starben innerhalb eines Jahres. Adäquate Behandlungsmöglichkeiten gab es nicht. Bekannt waren die Symptome und die Theorie, dass es sich um eine erworbene Immunschwäche handelt, deren Übertragung durch sexuelle Kontakte stattfinden kann.

1982 wird AIDS auch in Europa beobachtet und als diese Krankheit erkannt. Tatsächlich gab es bereits im Jahr 1978 unter anderem einen Patienten in Deutschland mit entsprechenden Symptomen. Diese Symptome konnten damals jedoch nicht eingeordnet werden. Seine Erkrankung blieb rätselhaft. Erst eine spätere Untersuchung von Proben bestätigte auch hier die Diagnose AIDS. Der Name der Erkrankung wurde ebenfalls im Jahre 1982 festgelegt. Zu dem Zeitpunkt war auch schon bekannt, dass nicht nur homosexuelle Männer erkrankten, sondern auch heterosexuelle Männer und Frauen und Drogenkonsumenten.

Im Jahre 1983 wurde der Auslöser für AIDS durch französische Forscher um Françoise Barré-Sinoussi und Luc Montagnier entdeckt, das HI-Virus. Mit der Kenntnis um den Auslöser dieser Erkrankung konnte nun die Suche nach erfolgversprechenden Behandlungsmethoden intensiviert werden.

Als Ergebnis dieser Forschungen nach einem wirksamen Arzneimittel beginnt 1985 eine Studie an Patienten mit AZT. AZT ist ein antiviraler Wirkstoff. Die allgemeine Zulassung erfolgte 1987. Der Erfolg von AZT in der Behandlung war zu Anfang gut und konnte das Virus zurückdrängen. Es kam jedoch schnell zu Resistenzentwicklungen, wodurch die Wirkung verloren ging und die Patienten lediglich Wochen oder wenige Monate Lebenszeit gewannen. 1989 und 1990 kamen mit ddl und ddC zwei weitere Medikamente auf den Markt. In einer Studie von 1993 wurde festgestellt, dass die alleinige Gabe von AZT keinen Nutzen hat und die bis dahin gültige Dosierung viel zu hoch war. 1994 wurde dann die Überlegenheit einer Kombinationstherapie mit AZT und ddl oder ddC belegt. 1996 kommt eine neue Klasse von Medikamenten hinzu, mit denen eine Resistenzentwicklung zuverlässiger verhindert wird. Mit dem Beginn der Kombinationstherapie wandelt sich die HIV-Infektion von einem sicheren Todesurteil namens AIDS zu einer chronischen Erkrankung, die bei konsequenter Behandlung kontrolliert werden kann. Durch die heutigen Behandlungsmöglichkeiten haben HIV-positive Menschen, bei rechtzeitigem Behandlungsbeginn, eine normale Lebenserwartung.

In Deutschland gab es bei der Frage, wie man mit erkranken Menschen umgehen sollte oder wie Prävention betrieben werden sollte große Meinungsverschiedenheiten. Diese reichten von einem ehr aufklärerischen Vorgehen bis hin zur Forderung nach Durchführung von Zwangstests, der Kenntlichmachung und dem „Wegsperren“ der Erkrankten. Sogar eine „Internierung“ auf einer Insel wurde vorgeschlagen. Diese Forderungen nach harten Maßnahmen kamen vor allem aus Bayern. Politisch sah es zuerst so aus, dass diejenigen, die sich für ein aufklärerisches Vorgehen starkmachten auf verlorenem Posten standen. Schlussendlich konnten sie sich, abgesehen von Bayern, glücklicherweise jedoch durchsetzen. Bereits im Jahre 1985, noch vor den Diskussionen um den richtigen Umgang mit HIV und AIDS, wurden durch das Familien- und Gesundheitsministerium unter Rita Süssmuth eine erste Aufklärungsbroschüre an alle Haushalte verteilt. Es wurde über die Übertragungsmöglichkeiten und Präventionsmöglichkeiten durch Kondome informiert.

Darüber hinaus wurde die Möglichkeit von anonymen Testmöglichkeiten geschaffen. Die ersten AIDS-Hilfen wurden im Jahr 1983 gegründet. In Bremen erfolgte die Gründung der AIDS-Hilfe 1985. Neuinfektionen konnten und können durch den Weg der Aufklärung nicht vollständig verhindert werden. Es zeigt sich jedoch bei einem Vergleich von Ländern mit anderen oder auch restriktiveren Maßnahmen, dass der Weg der Aufklärung vergleichsweise erfolgreich war und ist. Eine Ausnahme vom kooperativen Vorgehen bildete hier Bayern, wo von 1987 bis 2001 repressive Regelungen unter anderem mit der Möglichkeit von Vorladungen zu Zwangstests galten. Begleitet wurden diese Maßnahmen in den 1980er und 1990er Jahren durch Aussagen von Politikern der CSU, die in höchstem Maße diskriminierend waren. Diese Aussagen stützten sich nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern ausschließlich auf einem konservativ christlich geprägten Welt- und Menschenbild, in das Homosexualität nicht reinpasste. Eine klare Trennung bei diesen Aussagen, ob es um die Bestrebung handelte eine Infektionskrankheit oder gleich alle homosexuellen Menschen auszumerzen war oft kaum oder gar nicht wahrnehmbar.

Mittlerweile stehen neben der Nutzung von Kondomen auch weiter Präventionsstrategien zur Verfügung, die eine sehr guten Schutz vor HIV gewährleisten. Dies sind „Therapie als Prävention“ und „Prä-Expositions-Prophylaxe“. Therapie als Prävention bedeutet, dass ein behandelter HIV-positiver Mensch, mit einer Viruslast unter der Nachweisgrenze andere Menschen nicht mehr anstecken kann. Bei der Prä-Expositions-Prophylaxe wird bei HIV-negativen Menschen eine Infektionsschutz durch die vorbeugende Einnahme eines HIV-Medikaments erreicht.

In den Jahre 1989 und 1990 finden mit dem Mauerfall und der deutschen Wiedervereinigung Veränderungen von historischem Ausmaß statt. Die Diktatur und Unterdrückung der Menschen durch die SED in der DDR findet ihr Ende. Nachdem sich über lange Zeit ein Wille nach Veränderung bei vielen Ostdeutschen angestaut hatte und in Moskau mit Michael Gorbatschow moderatere Töne angeschlagen wurden, ergab sich das Momentum für eine friedliche Revolution. Viele Ostdeutsche nutzten dies und bereiteten damit der Wiedervereinigung den Weg.

An dieser Stelle wäre es interessant zu betrachten, ob durch das Ende des „kalten Krieges“ ein Liberalisierungsschub in der Zivilgesellschaft stattgefunden hat. Die Auflösung alter Feindesmuster und der Wegfall einer mindestens gefühlten Bedrohung kann sicherlich durchaus eine Situation sein, die stärkere gesellschaftliche Änderungen zur Folge hat.

Ein erfreuliches aber auch längst überfälliges Ereignis war dann 1994 die endgültige Streichung des Paragraphen 175. Im Zuge der deutschen Widervereinigung galt es auch die Strafgesetzbücher zu vereinheitlichen. Die Wiedervereinigung erfolgte zwar als Beitritt der ostdeutschen Bundesländer zur Bundesrepublik, jedoch mussten unterschiedlichen Strafrechtsvorschriften miteinander in Einklang gebracht werden, ohne dass in Ostdeutschland bis 1989 legales Verhalten plötzlich illegal wurde. Dies betraf insbesondere auch den Paragraphen 175. Dieser war in der DDR bereits im Jahre 1968 gänzlich abgeschafft worden. Die Abschaffung der unterschiedlichen Festlegungen des Schutzalters für heterosexuell und männliche homosexuelle Handlungen wurde zwar im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP nach der Bundestagswahl 1990 vereinbart, zog sich aber dann noch bis 1994 hin. Schlussendlich war das Ende des Paragraphen 175 somit eine Folge der Wiedervereinigung Deutschlands.

Nachdem CDU/CSU und FDP unter Helmut Kohl von 1982 bis 1998 die Regierung stellten, folgte nach der Bundestagswahl 1998 eine SPD-Regierung erstmals mit den Grünen als Koalitionspartner. Diese Regierung führte 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ein. Dadurch wurde es für gleichgeschlechtliche Paare möglich eine rechtlich abgesicherte eheähnliche Verbindung einzugehen. Diese Partnerschaft hatte jedoch einige Nachteile der Ehe gegenüber. So war im Lebenspartnerschaftsgesetz keine steuerliche Gleichbehandlung mit der Ehe vorgesehen. Einige Benachteiligungen, wie zum Beispiel die Regelung der gesetzlichen Hinterbliebenen Rente wurden in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren 2004 nachgebessert. Die steuerliche Gleichbehandlung wurde aber erst in der Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts 2013 umgesetzt. Darüber hinaus fiel die Lebenspartnerschaft nicht unter den besonderen Schutz für Ehe und Familie des Artikel 6 des Grundgesetzes. Eine Besonderheit, wiederum nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2013, stellt die Lebenspartnerschaft dar, wenn leibliche oder angenommene Kinder eines Lebenspartners mit in der Gemeinschaft leben. Dann erstreckte sich der grundgesetzliche Familienschutz auch auf den Lebenspartner. Auch beim Adoptionsrecht war die Lebenspartnerschaft nicht der Ehe gleichgestellt.

Der letzte große Fortschritt zur Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften stellt bis heute die Öffnung der Ehe da. Der tatsächlichen Umsetzung 2017 gingen erfolglose Versuche in den Jahren 2013 und 2015 voraus. Diese Versuche waren sicherlich zu einem gewissen Teil auch taktischer Natur, um die CDU/CSU-SPD-Koalition zu spalten. Trotzdem haben die damit verbundenen parlamentarischen und öffentlichen Diskussionen zu einer Meinungsbildung beigetragen.

Der tatsächliche Weg zur Eheöffnung begann dann 2017 im Zuge des Wahlkampfs zur Bundestagswahl. Der LSVD fragte im April bei allen Parteien an, ob ein Koalitionsvertrag nur dann unterzeichnet wird, wenn darin die Öffnung der Ehe enthalten ist. Am 17. Juni machten als erstes die Grünen dies zur Koalitionsbedingung, am 24. Juni folgte die FDP und am 25. Juni die SPD. Die CDU war die einzige Partei mit Vorbehalten gegen die Eheöffnung. Damit war klar, dass für die in Umfragen führende CDU kein Koalitionspartner zur Verfügung stehen würde der dieses Thema nicht zur Bedingung macht. In einer Podiumsdiskussion am 26. Juni äußerte Angela Merkel dann zu der Frage nach der Eheöffnung, dass Sie das Vorgehen der anderen Parteien, die Eheöffnung zu einer Koalitionsbedingung zumachen, ehr befremde. Gleichzeitig sagte sie jedoch, dass man die Entscheidung darüber den einzelnen Abgeordneten als Gewissensentscheidung überlassen sollte. Dies führte dann zur Aufhebung des Fraktionszwangs bei der CDU/CSU. Am 30. Juni stimmte der Bundestag in der letzten Sitzung vor der Wahl dann für die Eheöffnung. Der Bundesrat folgte am 07. Juli. Damit trat die Eheöffnung am 01. Oktober 2017 in Kraft.

Eine viel diskutierte Frage war, ob Angela Merkel sich bewusst war, dass es zum Zeitpunkt ihrer Äußerung noch möglich war die Abstimmung über die Eheöffnung auf die Tagesordnung für den Bundestags zu setzen. Eine Antwort darauf hat es bisher nicht gegeben. Angela Merkel war zu dem Zeitpunkt jedoch schon 12 Jahre Bundeskanzlerin und seit der Wiedervereinigung im Bundestag bzw. auch in den Bundesregierungen unter Helmut Kohl aktiv. Bei einer so erfahrenen Politikerin sollte man davon ausgehen, dass sie die Wirkung und Folgen ihrer Worte einschätzen konnte. Unterumständen war das die Gelegenheit ein für die CDU/CSU unangenehmes Thema innerhalb weniger Tage aus der Welt zu schaffen. Die Öffnung der Ehe wurde so in einem Zeitraum von nur zwei Wochen nach Angela Merkels Äußerung bis zur Verabschiedung durch den Bundesrat Gesetz.

Das Ergebnis ist für alle gleichgeschlechtlich liebenden Menschen natürlich positiv zu bewerten. Aber die ausgebliebene gesellschaftliche Diskussion hat sicher nicht zur Bildung einer noch größeren Akzeptanz oder zumindest Toleranz der Eheöffnung bei den Menschen beigetragen, die ihr kritisch gegenüberstehen. Dieser Mangel im Gesetzgebungsprozess ist insofern zu kritisieren. Eine gute Chance gesellschaftliche Ressentiments abzubauen wurde so leider verpasst.

Geschichte Trans*

Verfolgung Homosexueller in der DDR

Demo oder Party?

Ein CSD ist keine Party

Wenn man die Geschichte betrachtet, wurde über die vergangenen 50 Jahre in Deutschland schon einiges erreicht. Aber die Frage, die sich auch heute nach wie vor stellt ist, was bringt der Abbau von rechtlicher Verfolgung und Diskriminierung, wenn es in Alltagssituationen immer noch Diskriminierung, Intoleranz und Gewalt gibt? Wie sicher, wie beständig sind die aktuellen Gesetze? Einen im Grundgesetz in Artikel 3 verankerten Schutz der geschlechtlichen Identität und sexuelle Orientierung gibt es noch immer nicht. Damit sind viele der rechtlichen Errungenschaften nicht nachhaltig abgesichert. Wenn man in Länder wie Polen oder Ungarn schaut, wird einem schnell klar, dass die mühsam erkämpften und erstrittenen Fortschritte schneller wieder zur Disposition gestellt werden, als man es sich vorstellen mag. Auch ein Blick in die deutsche Historie zeigt, dass rechtlicher Fortschritt oder rechtliche Diskriminierung, auch durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts, oft nur auf Basis von seiner Zeit gültigen gesellschaftlichen Moralvorstellungen getroffen wurden. Solange keine grundgesetzlich abgesicherten, nicht mit einfacher Mehrheit veränderlichen Regelungen zum Schutz von LGBTIQ-Menschen existieren, sind unsere Rechte potentiell immer in Gefahr.

Das gesellschaftliche Klima ist Schwankungen unterworfen. Und auch das lehrt uns die Geschichte. Viel zu oft werden, wenn es darum geht „Schuldige“ zu finden, stereotype Vorurteile gegen Minderheiten verwendet. Darunter auch immer noch bestehende Vorurteile gegen LGBTIQ-Menschen. Während im kalten Krieg in Westdeutschland schwule Männer immer latent in einer Nähe zum oder als Unterstützer des Sozialismus gesehen wurden, galten schwule Männer in Ostdeutschland als dekadent und eben dem kapitalistischen Klassenfeind zugewandt. Auch in den 1930er Jahren wurden schwule Männer von den Kommunisten als Anhänger der Nationalsozialisten angesehen, während wenig später die Nationalsozialisten in schwulen Männern eine Gefahr für die deutsche Rasse sahen und sie in Konzentrationslager sperrten.

Wenn in Zeitungen beispielsweise über die Tatsache berichtet wird, dass ein Sportler sich zu seiner Homosexualität bekennt, liest man vielfach in den Kommentaren dazu, dass dies doch Privatsache des Betreffenden sei und darüber nicht berichtet werden sollte, einen dessen Sexualität nicht interessiere. Gleichzeitig sind diese Menschen, die das kritisieren, bei der Bewertung hinsichtlich der Berichterstattung über Beziehungsdramen heterosexueller A-, B- oder C-Promis dann doch ganz interessiert. In solchen Situationen zeigt sich ein Phänomen in unserer Gesellschaft, dass die tagtägliche öffentliche Inszenierung heterosexueller Zuneigung mit Gleichmut zur Kenntnis nimmt. Wenn jedoch ein schwules oder lesbisches Paar vereinzelt in einer Fernsehserie oder irgendwo auf der Straße als Paar erkannt wird, so kommt schnell der Vorwurf, sie würden anderen Menschen ihre Sexualität quasi aufdrängen. Wenn es sich dann auch noch um Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern handelt ist auch ganz schnell das „christliche Abendland“ in Gefahr.

Auch in Schulen kommt es immer noch viel zu oft zu Diskriminierung und Mobbing durch Mitschüler unter Verwendung von homophoben oder auch transphoben Beleidigungen. Schwule und lesbische Jugendliche haben ein 3-fach höheres Suizidrisiko als gleichaltrige heterosexuelle Jugendliche. Transsexuelle Jugendliche haben sogar ein um das 6-fach höheres Risiko. Dieses Risiko ist zum Teil auch mit Mobbingerfahrungen verbunden. Der amerikanische Footballspieler Carl Nassib wies im Rahmen seines öffentlichen Bekenntnisses zu seiner Homosexualität in Juni 2020 darauf hin, dass bereits ein (!) Erwachsener, der seine Akzeptanz für LGBTIQ-Jugendlichen bekundet und sie unterstütz deren Suizidrisiko um 40% senkt! Die Tatsache, schwul, lesbisch, bi-, trans-, intersexuell oder einfach queer zu sein darf kein Anlass für einen Suizid sein. Darum kann für uns alle nur gelten, diese Unterstützung immer wieder sichtbar zu machen. Wir alle können einen Unterschied machen. Grade darum ist es wichtig auch heute immer wieder sichtbar zu sein und auch zu demonstrieren, dass das Leben lebenswert und schön ist! Und darum ist ein CSD auch eine fröhliche Demonstration aber eben so viel mehr als nur eine Party!

Warum ein CSD eine Versammlung/Demonstration ist

Unsere Community ist Bunt

Dragqueens und Dragkings

Die Leder Community

Human Pupplay

Flaggen und Abkürzungen – ihre Bedeutungen

Flaggen der Community

Was heißt eigentlich LGBTIQ

Wir sind normaler Teil der Gesellschaft

Kenne ich da überhaupt jemanden?

Familie und Kinder

Was es sonst noch zu sagen lohnt

Koalitionen der „wir’s“

Die Lage weltweit im Überblick

Quellenverzeichnis

http://www.joerg-hutter.de/schwule_spuren.htm
https://www.bpb.de/gesellschaft/gender/homosexualitaet
Das andere Berlin, Robert Beachy, Siedler Verlag  2015
https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/ausgrenzung-und-verfolgung/homosexuellenverfolgung.html
http://lernen-aus-der-geschichte.de/sites/default/files/attach/homophobe_traditionen.pdf
https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/ausgrenzung-und-verfolgung/homosexuellenverfolgung.html
http://www.schwule-geschichte.de/
Reinheit und Verfolgung, Männerbünde, Homosexualität und Politik in Deutschland (1900-1945) Harry Oosterhuis
https://www.queer.de/detail.php?article_id=38595
https://schwulengeschichte.ch/epochen/3-die-schweiz-wird-zur-insel/die-pfeffermuehle/klaus-mann
https://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/deutschlandarchiv/275113/homosexuelle-und-die-bundesrepublik-deutschland
https://www.fnp.de/frankfurt/interview-brutal-ging-frankfurt-50er-jahren-gegen-schwule-10432275.html
https://www.deutschlandfunkkultur.de/die-strafen-waren-gnadenlos-hoch.954.de.html?dram:article_id=146278
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/175-stgb-geschichte-rechtsprechung-diskriminierung-schwule-rehabilitierung/
https://www.lsvd.de/de/ct/1022-Paragraph-175-StGB-Verbot-von-Homosexualitaet-in-Deutschland
https://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/68er-bewegung/51820/denkmodelle
https://www.deutschland.de/de/topic/politik/1968-in-deutschland-ausloeser-und-folgen-der-protestbewegung
https://www.deutschlandfunk.de/sexualmoral-in-deutschland-im-wandel-schamlose-zeiten.1148.de.html?dram:article_id=329400
https://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/deutschlandarchiv/265466/schwule-und-lesben-in-der-ddr
https://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/deutschlandarchiv/275113/homosexuelle-und-die-bundesrepublik-deutschland
http://www.rosavonpraunheim.de/werke/rosafilme/70homo/w_pervers_1.html
https://www.spiegel.de/geschichte/skandalfilm-a-947256.html
https://www.weser-kurier.de/bremen/die-geschichte-des-bremer-csd-doc7e4ds2jn442v4tv71pe
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/d2/Beschluss%C3%BCbersicht_FDP_Bundesparteitag_1980.pdf
https://www.spiegel.de/politik/schwul-mit-zwoelf-a-e32b544f-0002-0001-0000-000014339136
https://www.freiheit.org/de/deutschland/wir-hatten-lange-zeit-die-oeffentliche-stimmung-gegen-uns
https://www.echr.coe.int/Documents/FS_Homosexuality_DEU.pdf
https://www.latimes.com/archives/la-xpm-2006-jun-05-oe-gottlieb5-story.html
https://www.spiegel.de/geschichte/30-jahre-aids-a-947231.html
https://www.spiegel.de/geschichte/magic-johnson-als-der-nba-star-seine-hiv-infektion-offenbarte-a-1119351.html
https://www.fes.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=46776&token=b0c542932c040cd22b9f854194f54de623e79436
https://www.brandeins.de/corporate-publishing/hilfe/hilfe-klinische-studien/aids-eine-chronologie
https://www.rki.de/DE/Content/Institut/Geschichte/Bildband_Salon/1981-1990.html
https://www.lsvd.de/de/ct/1022-Paragraph-175-StGB-Verbot-von-Homosexualitaet-in-Deutschland#schutzalter
https://www.lsvd.de/de/ct/431-Geschichte-der-Ehe-fuer-Alle-30-Jahre-Kampf-fuer-Gleichstellung?gclid=EAIaIQobChMIi9Wbya2L8QIVGs13Ch39wwZMEAAYASAAEgIMVvD_BwE
https://www.youtube.com/watch?v=aUnzOA_Nlww
https://www.swr.de/swr2/wissen/hiv-und-aids-geschichte-einer-pandemie-100.html
https://www.swr.de/swr2/wissen/hiv-und-aids-geschichte-einer-pandemie-swr2-wissen-2020-12-01-100.html
https://www.swr.de/swr2/leben-und-gesellschaft/1951987-in-bayern-wird-ein-aids-test-fuer-homosexuelle-angeordnet-100.html