Queere Timeline

Die queere Timeline ist das Ergebnis einer besonderen Zusammenarbeit: Der CSD Bremen + Bremerhaven e.V. und die Polizei Bremen haben gemeinsam ein Projekt geschaffen, das nicht nur die Entwicklung queerer Belange sichtbar macht, sondern auch eine Brücke des Dialogs baut – und das bei einem besonders sensiblen Thema.

Der Christopher Street Day ist und bleibt eine Auseinandersetzung mit unserer Geschichte – eine Geschichte, die vor vielen Jahren im Stonewall Inn in New York ihre Wendung nahm. Aber bereits vor 1969 wurde für Rechte und Anerkennung gekämpft und Menschen aus der queeren Community wurden verstoßen und verfolgt. Vieles hat sich seitdem verändert. Es wurden viele gesellschaftliche Schritte gegangen und Rechte erkämpft. Denn unser Grundgesetz in Deutschland ist ein sensibles Gut, welches die Würde des Menschen und die Freiheit jedes Einzelnen schützt. Unsere queere Timeline beginnt daher ab dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, welches die Basis unserer freiheitlich demokratischen Werte ist.

Durch den Austausch zwischen der  Polizei Bremen und dem Team Orga-Bremen wollen wir ein breiteres Verständnis für queere Belange fördern und so langfristig eine bessere Unterstützung für die LGBTIQA+*-Community in der Gesellschaft erreichen. Deshalb ist diese Timeline nicht nur hier, sondern auch im Intranet der Polizei Bremen verfügbar. Auch in Zukunft wollen wir weiter im Kontakt bleiben und neue Projekte in Bewegung setzen. Ein neuer Meilenstein ist die queersensible Anzeigenaufnahme, die ab Mai 2025 in der Bremer Polizei etabliert wird (Termine und Infos hierzu bei www.polizei.bremen.de). Erstmals wurde sie im Zuge unseres CSDs im Jahr 2023 eingerichtet. Wir wollen nicht über- sondern miteinander reden. Nur so lassen sich gemeinsame Brücken bauen.

Diese Timeline ist keineswegs abgeschlossen – wir laden euch ein, sie mit euren Erfahrungen und Ergänzungen weiter wachsen zu lassen. Meldet Euch hierfür bei info@csd-bremen.org.

queere Timeline

Erstellt in Zusammenarbeit zwischen der Polizei Bremen und dem Verein CSD Bremen + Bremerhaven e.V.


Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde am 23.05.1949 unterzeichnet. Das Grundgesetz schützt die Freiheit, Gleichheit und die Menschenwürde der Menschen in Deutschland.

Artikel 1 des Grundgesetzes:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar (….)

Gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes:
(1) ……
(2)……
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Ergänzungen um das Merkmal der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität sind bislang noch nicht im Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes ergänzt worden. Diese Ergänzungen würden ebenfalls den Schutz von Grundrechten und von Gleichberechtigung bedeuten.

Artikel 3 wurde geschrieben, um die Personengruppen, die seinerzeit Opfer des Nationalsozialismus wurden vor Diskriminierung und Gewalt zu schützen. Durch die moralischen Vorstellungen und die Einwirkung der Kirche wurden queere Menschen nicht in den Schutz mit aufgenommen, obwohl diese eine ebenfalls verfolgte Personengruppewaren. Für viele führte der der Weg aus den damaligen Konzentrationslagern direkt ins Gefängnis. Queere Menschen wurden weiterhin verfolgt, auch noch in der Bundesrepublik Deutschland.


Die Stonewall Riots ereigneten sich in New York in der Nacht des 28.06.1969über mehrere Tage bis zum 03.07.1969 und stellten einen Wendepunkt der Freiheitsbewegung der LGBTIQA+ Community im Kampf für Gleichbehandlung und Anerkennung dar. Auslöser des Konflikts war eine von der Polizei durchgeführte Razzia in der von der Mafia geführten Bar Stonewall-Inn in der Christopher Street, die ein beliebter Anlaufpunkt für Schwule, Lesben, trans* Personen, sowie Sexualarbeiter*innen und Drag Queens, insbesondere aus der BIPOQ- und Latinx-Community gewesen ist. Razzien waren in dieser Zeit nichts unübliches. Ungewöhnlich war die späte Uhrzeit der Razzia und dass es bei dieser keinerlei Vorwarnungen gab. Es kam zu einer Verhaftung einer Butch, die sich gegen diese auflehnte. Diese Auflehnung animierte andere Personen, sich ebenfalls zur Wehr zu setzen.

Die Stonewall Riots, die sich in der Christopher Street zugetragen haben, stellten einen Höhepunkt im Kampf gegen jahrzehntelange gesellschaftliche Unterdrückung der queeren Community dar. Im folgenden Jahr organisierte die Gay Liberation Front einen Gedenkmarsch, an dem ca. 5.000 bis 10.000Personen teilnahmen. Dies markierte den Auftakt der heute bekannten und weltweit stattfindenden Christopher Street Days.


Rosa von Praunheim (bürgerlich Holger Bernhard Mischwitzky, geboren als Holger Radtke), aufgewachsen in der DDR, flüchtete mit seinen Eltern 1953 nach Frankfurt am Main. Dort lebte er in dem Stadtteil Praunheim. Seinen späteren Künstlernamen setzte er aus diesem Stadtteil und aus dem „Rosa Winkel“, den die Nationalsozialisten in den KZs verwendet haben um Homosexuelle zu kennzeichnen, zusammen. Seit 1960 machte er sich mit Experimental- und Kurzfilmen einen Namen.

Mit seinem Film „Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt“ (1971), der auf der Berlinale gezeigt wurde, wird als sein Durchbruch bezeichnet und ist als Startpunkt der öffentlichen Wegbereitung für die LGBTIQA+-Bewegung in Deutschland anzusehen.


Die Regenbogenfahne/Pride Flag wurde von dem Künstler Gilbert Baker 1978 für die stattfindende Gay-Freedom-Day Parade entworfen. Harvey Milk, ein offen lebender homosexueller Politiker in San Francisco, gab dafür den Auftrag. Durch die Ermordung von Harvey Milk im November 1978 wurde die Pride Flag zum Symbol der Homosexuellenbewegung. Ursprünglich bestand diese aus acht Farben. Da pinker Stoff zur damaligen Zeit schwer zu bekommen war, reduzierte Gilbert Baker diese auf eine gerade Anzahl von sechs Streifen. Zu Zeiten der AIDS-Epidemie wurde symbolisch ein schwarzer Streifen hinzugefügt. Er war zum Gedenken an all die Menschen, die den Kampf gegen AIDS verloren haben.


„Der Schwule Karneval“ war eine von vier gleichzeitig stattfindenden Demonstrationen in deutschen Städten. An der Demo in Bremen nahmen zwischen 700 und 900 Lesben und Schwule teil und demonstrierten für ihre Rechte und gesellschaftliche Akzeptanz. Sie wurden damals öffentlich beleidigt und bespuckt.


Das Grundgesetz in Deutschland garantiert jedem Menschen die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Doch das 1980, und mit Wirkung zum 01.01.1981, verabschiedete Transsexuellengesetz (TSG) wurde bereits in mehreren Vorschriften in den kommenden Jahren durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt (Bsp. §8 Abs. 1. Nr. 2 TSG).

Bis 2008 mussten sich transsexuelle Menschen scheiden lassen oder wurden bis 2011 gezwungen, sich sterilisieren und geschlechtsangleichende Operationen durchführen zu lassen, um den Geschlechtseintrag ändern zu können (laut Bundesverband Trans* e.V. ca. 10.000 Menschen betroffen).Für eine Personenstandsänderung war zudem ein psychiatrisches Gutachten nötig. In diesem musste die trans* Person teilweise entwürdigende Fragen zum Sexualleben und Hobbys beantworten. Final war für die Namensänderung ein Gerichtsverfahren nötig, in welchem ein Richterzusätzlich zu den bereits teuren Gutachten die Zustimmung gab. Die Kosten hierfür (ca. 1.500-2.000€ ) trug die antragstellende Person selbst. Da gerade jüngere Menschen bemerken, dass sie im falschen Körper geboren sind, ist dies in einer eh schon schweren Zeit ein wirklicher Kraftakt.


In den 1980er Jahren wurde AIDS (Acquired Immune Deficiency Syndrome) zu einer globalen Pandemie.1981 traten in Los Angeles und New York erste Häufungen von Fällen bei jungen, gesunden, homosexuellen Männern auf. Die Krankheit wurde daher zu Beginn als „schwuler Krebs“ oder „Schwulenseuche“ tituliert. 1983 identifizierten Wissenschaftler in Frankreich das HIV als Erreger von AIDS. HIV wird durch Blut, Sperma, Vaginalsekret und Muttermilchübertragen. Besonders betroffen waren homosexuelle Männer, Drogenkonsument:innen und Empfänger:innen von Blutkonserven. Aufgrund der Vielzahl der Fälle kam es zu einer erheblichen Stigmatisierung und Diskriminierung der Erkrankten, insbesondere zu Beginn der Krankheit ausgelöst durch Unwissenheit und Angst. Erst 1987 wurde eine erste Therapieform zugelassen, bis dahin galt die Krankheit als unheilbar und damit tödlich. Mitte der 80er Jahre starteten Regierungen und Gesundheitsorganisationen Aufklärungskampagnen über sichere Sexualpraktiken und den Gebrauch sauberer Nadeln. Insbesondere durch den Ausbruch der Krankheit in Afrika werden bis heute 40 Millionen Todesfälle geschätzt.


Die ARD-Vorabendserie ‚Lindenstraße‘ zeigte in Folge 224 im öffentliche Fernsehen am 18. März 1990 den
ersten schwulen Kuss, der damals als Skandalkuss
tituliert wurde. Die Redaktion der Lindenstraße erhielt
hiernach säckeweise Beschwerdepost sowie Mord- und
Bombendrohungen. Für die Wiederholungsfolge
schnitt der WDR die damals skandalösen Szenen zu
einer entschärfteren Fassung zusammen.


Rosa von Praunheim war zu Gast bei der RTLplus Show „Der heiße Stuhl“. Er outete vor laufender Kamera Hape Kerkeling und Alfred Biolek. Zur damaligen Zeit war es für Betroffene nicht klar, ob sie hierdurch ihren Beruf und/oder die gesellschaftliche Stellung verlieren würden.


Der Paragraph 175 StGB beinhaltete eine gesetzliche Bestimmung, die sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte. Dieses Gesetz gab es von 1871 bis 1994 und steht bis heute im Widerspruch des Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, Personengruppen, die seinerzeit im Nationalsozialismus verfolgt wurden, zu schützen.

Historie:
Seit der Einführung 1871 bis zur Abschaffung 1994 vergingen 123 Jahre, in denen Homosexualität strafrechtlich verfolgt wurde. Auch nach Einführung des Grundgesetzes gab es keinen Schutz gemäß Artikel 3 Absatz 3 – bis heute nicht.

Im Jahr 1935 wurde der Paragraph in der Zeit des Nationalsozialismusverschärft. Bereits der Verdacht war ausreichend (bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe), es kam zu massenhaften Verfolgungen. Auf der Grundlage des § 175 wurden zahlreiche Verhaftungen , Verurteilungen und Ermordungen vorgenommen.

Von 1945 – 1949 wurden 1388 Menschen im Jahr verurteilt, ab 1950 bereits 2642 Menschen im Jahr.
Und noch 1957 gab es ein Urteil des Bundeverfassungsgerichts, dass der§175 kein inhaltlich nationalsozialistisches Gedankengut sei und hatte weiterhin Bestand.
In der DDR wurde die Strafverfolgung homosexueller Handlungen Ende 1950 eingestellt und bereits 1968 wurde der § 175 gänzlich aus dem Strafgesetzbuch der DDR gestrichen.

Im Jahr 1969 gab es in der BRD lediglich eine Änderung des §175, so dass nur noch sexuelle Handlungen mit Männern unter 21 strafbar waren und 1973 wurde die Änderung vorgenommen, dass nur noch sexuelle Handlungen mit Männern unter 18 strafbar waren. Per Gericht wurden Zwangskastrationen vollzogen. Verhaftungen führten bereits dazu, dass die Männer in der Tageszeitung mit Namen, Anschrift und Berufsstandöffentlich gemacht wurden. Als ‚175er‘ wurden sie auf der Straße beschimpft. Dieses führte zur gesellschaftlichen Verbannung und häufig in den Freitod.

Erst weitere 21 Jahre später wurde der Paragraph gänzlich in Deutschlandabgeschafft.


Während des teilweise langen Angleichungsweges haben transidente Personen die Möglichkeit, sich einen Ergänzungsausweis von der Deutschen Gesellschaft für Transsexualität und Intersexualität e.V. (dgti) ausstellen zu lassen. Der Ergänzungsausweis soll die Diskriminierung vor allem von Ämtern und Behörden verhindern. Nachdem bereits 1989 das Europäische Parlament die Mitgliedsstaaten der EU dazu aufforderte, die Diskriminierung von trans* und inter* Personen zu verhindern, konnten ab 1999 Ergänzungsausweise beim dgti beantragt werden. Die Kosten hierfür betragen 19,90€ (Stand Juli2024). Auf dem Ergänzungsausweis, welcher kein amtliches Dokument ist, jedoch amtlich anerkannt ist, kann die transidente Person ihren gewünschten Vornamen und das angestrebte Geschlecht mit den entsprechenden Pronomen eintragen lassen. Ebenso ist neben einem aktuellen Passbild auch die Individualnummer des Personalausweises auf dem Ergänzungsausweis zu finden.


Klaus Wowereit wird Bürgermeister von Berlin. Mit den Worten „ich bin schwul und das ist auch gut so.“ nahm er jeglichen Mediendruck vorweg und ging offen und selbstbewusst mit gutem Beispiel voran.


Das LPartG ermöglichte von 2001 bis 2017 zwei Menschen des gleichen Geschlechts die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Dies war in Deutschland erstmals die Möglichkeit, der Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Bis dato war ein rechtlicher Rahmen nur durch die Adoption des Partners möglich. Die sogenannte „Homo-Ehe“ war nur für Menschen des gleichen Geschlechts ausgelegt und nach einigen Änderungen der „Ehe“ fast gleichgestellt. Zwei Menschen verschiedenen Geschlechts konnten keine Verpartnerung eingehen, für sie ist das Rechtsgut „Ehe“ vorbehalten.
Nach der Einführung des „Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ am 01.10.2017 können Lebenspartner auf Antrag ihre Partnerschaft in eine Ehe umwandeln.


Das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin ist ein bedeutendes Mahnmal, das an die Diskriminierung von homosexuellen Menschen während dieser Zeit erinnert. Es befindet sich in Berlin Tiergarten und wurde am 27.05.2008 der Öffentlichkeit übergeben.


Am 17.07.2017 trat folgendes Gesetz in Kraft: Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach der NS-Zeit (08. Mai 1945) wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen. Strafgerichtliche Urteile und Unterbringungsanordnungen wurden aufgehoben. Personen erhielten wegen Verurteilungen, Freiheitsentziehungen und Benachteiligungen einen Entschädigungsanspruch. Dieses Gesetzt kam viel zu spät, viele Menschenstarben als verurteilte Verbrecher, weil sie jemanden liebten, was der Gesellschaft, der Politik und Gesetzesgebern nicht billigten.


§1353 BGB wurde am 01.10.2017 in folgenden Text geändert: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.
„Damit wurden alle Ehen gleichgestellt. Die bis dahin eingetragenen Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Damit haben gleichgeschlechtliche Eheleute die gleichen Rechte z.B. in Bezug auf Erbe, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Adoption (fremdes Kind), wie Eheleute unterschiedlichen Geschlechts.


Zum zehnten Jahrestag der Denkmaleröffnung hielt der Deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 03.06.2018 eine Rede vor dem Denkmal. Hierbei sprach er als erster deutscher Bundespräsident erstmals direkt die homosexuellen Opfer des NS Regimes an und bat
mit folgendem Satz um Vergebung. “ Als Bundespräsident ist mir heute eines wichtig: Ihr Land hat Sie zu lange warten lassen. Wir sind spät dran. Was gegenüber anderen Opfergruppen gesagt wurde, ist Ihnen bisher versagt geblieben. Deshalb bitte ich heute um Vergebung – für all das geschehene Leid und Unrecht, und für das lange Schweigen, das darauf folgte.”


Das „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ trat am 22. Dezember 2018 in Deutschland in Kraft und markierte einen bedeutenden Schritt in Richtung rechtlicher Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt.
Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, haben seitdem die Möglichkeit, im Geburtenregister den Eintrag „divers“ vorzunehmen.


Am 25.03.2021 wurde das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung verabschiedet.
Inter* Kinder bei denen keine eindeutigen Geschlechtsmerkmale erkennbar sind, sollen vor unnötigen Behandlungen zur Geschlechtsangleichung geschützt werden. Operationen sind grundsätzlich nicht mehr erlaubt, es sei denn es dient dem Schutz des Lebens und der Gesundheit des Kindes. Viele der Kinder kommen bald in die Schule, erlernen einen Beruf, wollen an Sportspielen teilnehmen und werden immer sichtbarer.


Das Grundgesetz in Deutschland garantiert jedem Menschen die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Somit wird das Transsexuellengesetz durch das Selbstbestimmungsgesetz am 01.11.2024 abgelöst. Das Gesetz soll trans, inter und nicht-binären Menschen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregisteranzugleichen. Hierbei muss die antragstellende Person nur noch eine Erklärung beim Standesamt abgeben und die Angleichung der Datenerfolgt nach einer dreimonatigen Frist. Diese Vorgehensweise ermöglichtes, dass jede Person endlich selbst über ihre Identität entscheiden kann und nicht auf andere Personen angewiesen ist. Zudem spart sich die betroffene Person die Gänge zu Gutachtern und zum Gericht und damit auch die verbundenen Kosten und psychischen Belastungen.

Zwischen dem fünften und vierzehnten Lebensjahr bedarf es der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Ab dem 14. Lebensjahr kann die jugendliche Person die Erklärung selbst beim Standesamt einreichen. Nach einem Jahr kann die Person eine erneute Erklärung für die Änderung ihrer Daten beim Standesamt übermitteln. Das Transsexuellengesetz aus1980 wurde vom Bundesverfassungsgericht größtenteils als verfassungswidrig erklärt.


In zwölf Ländern gilt noch immer die Todesstrafe für queere Personen. In diesen sechs Ländern ist die Todesstrafe vorgesehen und wird teilweise auch umgesetzt: Brunei, Iran, Jemen, Mauretanien, Nigeria und Saudi-Arabien. In diesen sechs Ländern kann die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen ausgesprochen werden: Afghanistan, Pakistan, Katar, Somalia, Uganda und die Vereinigte Arabische Emirate. In 62 Staaten wird Homosexualität noch strafrechtlich verfolgt. Auch gesellschaftlich ist Homosexualität in sehr vielen Ländern immer noch nicht akzeptiert.

An dieser Stelle endet unsere Timeline mit Ereignissen aus der Vergangenheit.


Im Folgenden wollen wir einen fiktiven Ausblick in die Zukunft wagen

Der Blick in die Zukunft ist aktuell für queere Menschen mit Hoffnungen verbunden, aber von Sorge gezeichnet. Für niemanden ist vorhersehbar, wie sich die Zukunft in den kommenden Jahrzehnten entwickeln wird. Der Einsatz für den Erhalt bzw. Ausbau demokratischer Werte, darf – mit Blick auf unsere Zukunft – niemals zur Nebensache werden.

Diese Spalte deutet auf eine Zukunft, in der sich die Lebensbedingungen zunehmend verschlechtern, bis das ein Ausleben der eigenen queeren Identität nicht mehr möglich ist.


2025

Netflix streicht alle LGBTIQA+ Serien und Filme

2028

Gewalttaten gegen queeres Leben steigen an und sind gesellschaftlich akzeptiert

2029

LGBTIQA+ -freie Zonen werden eingerichtet

2030

Streichung des Selbstbestimmungsgesetzes

2031

Verbot queerer Aufklärung

2032

Zensur von Presse und Medien im Sinne des „traditionellen Familienbildes“

2033

Gleichgeschlechtliche Ehe wird aberkannt

2035

Gesundheitsaufklärung / Vorsorge begrenzt auf traditionelle Lebensformen / Familie

2037

das Erbe aus gleichgeschlechtlichen Lebensformen geht direkt an den Bund

2038

Inter* wird gelöscht / bei der Geburt wird verpflichtend männlich oder weiblich festgelegt

2042

Aberkennung der Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Lebensformen

2046

Homosexualität ist gleichbedeutend mit Pädophilie

2053

Geschlechtsangleichung steht unter Strafe

2055

queere Handlungen verstoßen gegen die Sitte / Ordnung

2056

Homosexualität ist ein Kündigungsgrund

2060

Konversionstherapie wird gerichtlich angeordnet

2070

queere Handlungen stehen unter Todesstrafe

Diese Spalte zeigt eine Zukunft, in der queeres Leben wertgeschätzt wird und sich die Lebensbedingungen für queere Menschen immer weiter verbessern.


2025

Zivilcourage gegenüber queeren Anfeindungen nimmt deutlich zu

2027

Artikel 3 des Grundgesetzes wird um
geschlechtliche Identität sowie sexuelle Orientierung erweitert

2028

Weiterbildungen für Lehrer*innen, Erzieher*innen, Trainer*innen und Jugendleiter*innen in Schule, Jugendarbeit/-betreuung und Sport im Hinblick auf Aufklärung zu LGBTIQA+ und Gewaltprävention werden verpflichtend

2029

Dunkelfeld von Straftaten gegenüber queeren Menschen wird bundesweit aufgehellt

2030

Queere Erziehung ist standardisiert im Lehrplan und der Kita

2032

Bremer Kulturhaus/Museum eröffnet Dauerausstellung zur queeren Geschichte

2034

Automatische Anerkennung der Elternschaft (Abstammungsrecht) für alle

2035

Listen mit queerfreundlichen Ärzt*innen sind nicht mehr notwendig

2036

Straftaten gegenüber queeren Menschen nehmen deutlich ab

2040

Letzt Schule in Bremen erhält genderneutrale Toilette

2044

Selbstverständlicher Gebrauch aller Pronomen in der Gesellschaft

2050

queere Altersheime sind im Pflegeprozess Standard

2052

Erster trans* Mann wird Spieler bei der Fußball Nationalmanschaft

2060

CSD wird von einer Demonstration zu einer Gedenkfeier

2070

Wir erklären unseren Enkelkindern, was ein Outing ist