Teilnahme- und Sicherheitsbestimmungen für CSD Bremerhaven und CSD Bremen

Diese Teilnahme- und Sicherheitsbestimmungen gelten für die Teilnahmen an den Demonstrationen Christopher-Street-Day Bremerhaven und Christopher-Street-Day Bremen Stand: 02.03.2024

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1 Allgemeines

Der CSD Bremerhaven und der CSD Bremen werden vom CSD Bremen + Bremerhaven e.V. veranstaltet. Die Demonstrationen sind politisch. Es können Einzelpersonen und verschiedene Gruppen / Vereine / Organisationen / Unternehmen teilnehmen. Die Demonstration ist nach den Regeln des Versammlungsgesetzes angemeldet. Die Versammlungsleitungen und die Abläufe werden durch den Vorstand des CSD Bremen + Bremerhaven e.V. oder einer vom Vorstand benannten Person bestimmt. Die Teilnahme am CSD Bremerhaven sowie am CSD Bremen ist somit eine Demonstration im Sinne des Versammlungsrechts und steht allen natürlichen Personen, Personengruppen und Organisationen offen und erfolgt auf eigene Gefahr. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Personen oder Personengruppen, sofern diese Waffen mit sich führen oder sie das Recht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 18 des Grundgesetzes verwirkt haben.

2 Teilnahme und Anmeldung

Die Teilnahme steht grundsätzlich jeder Person und jeder Gruppe offen. Gruppen müssen sich vorher schriftlich anmelden. Als Gruppen werden auch Personen angesehen, die durch ein räumlich und optisch einheitliches Auftreten von Außenstehenden als Gruppe erkannt werden können. Einzelpersonen müssen sich nicht anmelden. Die Anmeldung von Fußgruppen und/oder Gruppen mit Fahrzeugen ist detailliert erforderlich, da die Zusammensetzung des Demo-Zuges von der Versammlungsleitung geplant und zusammengesetzt werden muss.

Bei der Teilnahme von Fahrzeugen sind darüber hinaus besondere Sicherheitsbestimmungen zu beachten.

Die Gruppen und Organisationen beteiligen sich jeweils inhaltlich an den CSD-Demos:

  • nach Möglichkeit mit einem Bezug auf das jeweilige Motto, das im Vorfeld durch den CSD Bremen + Bremerhaven e.V. veröffentlicht wird;
  • mindestens aber als eine sichtbare Interessensvertretung für das queere Leben.

Dies sollte deutlich sichtbar insbesondere durch Banner, Transparente und Plakate mit entsprechenden Aussagen geschehen. Banner, die ausschließlich Werbung oder Sponsoring Bezug haben sind nicht gestattet. Der Anteil politischer Aussagen bzw. Forderungen sollte einen Anteil von ca. 75% vom Banner einnehmen.

Der CSD Bremen + Bremerhaven e.V. behält sich das Recht vor, Teilnehmende auch kurzfristig von der Demonstration auszuschließen, wenn der politische Charakter der Teilnahme nicht ausreichend zu erkennen ist. Eine Rückzahlung bereits gezahlter Umlagen erfolgt in diesem Falle nicht.

Darüber hinaus gilt, dass keine strafrechtlich relevanten Aussagen publiziert werden dürfen.

2a Anmeldung

Die Anmeldung der Gruppen und Organisationen erfolgt über die auf der jeweiligen Internetseite der CSDs zur Verfügung gestellten Anmeldeformulare:

CSD Bremerhaven (www.csd-bremerhaven.org/teilnahmekosten/) sowie CSD Bremen (www.csd-bremen.org/teilnahmekosten/)

Gleichzeitig mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, die Teilnahme- und Sicherheitsbestimmungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Nach Prüfung der Angaben zur Anmeldung versendet der CSD Bremen + Bremerhaven e.V. eine schriftliche Bestätigung.

2b Kosten

Die Kostenbeiträge / Teilnahmeumlagen werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Die jeweils aktuell geltenden Kostenbeiträge / Teilnahmeumlagen werden ebenfalls auf den jeweiligen Internetseiten

CSD Bremerhaven (www.csd-bremerhaven.org/teilnahmekosten/) sowie CSD Bremen (www.csd-bremen.org/teilnahmekosten/)

angekündigt. Über den jeweiligen Beitrag erhalten die Teilnehmenden eine Rechnung. Die Rechnung ist sofort zahlbar. In begründeten Ausnahmefällen ist der Beitrag bei kurzfristiger Anmeldung mindestens bis zum 8ten Tag vor Beginn der Demonstration zu zahlen. Im Falle einer nicht beglichenen Rechnung vor dem jeweiligen Demonstrationsbeginn, gilt die Anmeldung als nicht erfolgt und führt zum Ausschluss.

3 Arten der Teilnahme

Die Teilnahme von Gruppen und Organisationen erfolgt ausschließlich

  • als Fußgruppe / Fahrradgruppe (ohne motorisierte Fahrzeuge)
  • mit einem LKW inkl. Aufbau
  • mit einem oder mehreren PKWs oder
  • mit einem oder mehreren motorisierten Zweirädern
  • Pferde und andere Zugtiere dürfen beim CSD Bremen nicht mitgeführt werden.
  • Die genutzten Fahrzeuge inkl. Aufbau und Anhänger dürfen aus Sicherheitsgründen und der Streckenführung:

    • eine Breite von 2,55 Metern gemäß §32, Abs. 1 Ziffer 1 StVZO und
    • eine Länge von 18,75 Metern gemäß §32, Abs. 3 Ziffer 1 StVZO und
    • eine Höhe max. 4 Metern inkl. Aller Aufbauten gemäß §32, Abs. 2 StVZO nicht überschreiten.
    • Der Einsatz landwirtschaftlicher Fahrzeuge ist innerhalb dieser Grenzen ebenfalls möglich, jedoch ist dies im Einzelfall mit dem CSD Bremen + Bremerhaven e.V. abzustimmen.

BEIM CSD BREMEN: Die Bremer CSD-Route führt in weiten Teilen unterhalb von stromführenden Straßenbahnoberleitungen, sodass im Falle von Doppelstock-Trucks die Gruppen und Organisationen zwingend den Zugang zum Oberdeck sicher blockieren müssen.

BEIM CSD BREMERHAVEN: Die Bremerhavener CSD-Route steht noch nicht endgültig fest. Die aktuellen Besonderheiten zur Route werden auf der Internetseite (www.csd-bremerhaven.org) veröffentlicht.

4 Aufstellung des Demonstrationszuges

Der Streckenverlauf, sowie die notwendigen organisatorischen Angaben zur Aufstellung der CSD Bremerhaven und CSD Bremen werden durch den CSD Bremen + Bremerhaven e.V. zusammengestellt und rechtzeitig vor der Demonstration mitgeteilt. Ansonsten erfolgt die Aufstellung am Aufstellungsort nach Weisung der Versammlungsleitung und den von ihr bestimmten Ordner*innen. Ihnen ist während der Dauer der Aufstellung und der Demonstration Folge zu leisten.

Jede Gruppe und Organisation nennt dem CSD Bremen + Bremerhaven e.V. bereits im Anmeldeformular eine verantwortliche Person mit Namen, Anschrift und Mobilfunknummer. Diese Person ist für die Versammlungsleitung durchgehend telefonisch erreichbar und nimmt an der Demonstration auch selbst teil. Ebenso hat sie an der Sicherheitseinweisung gemäß Nummer 7 dieser Bestimmungen teilzunehmen.

5 Sicherheitsbestimmungen und Verhalten während der Demonstration

Im Folgenden sind Bedingungen genannt, die vor und während der Teilnahme an der Demonstration einzuhalten sind:

  • Vor dem Start der Demonstration ist die Nutzung von Beschallungsanlagen untersagt.
  • Die Teilnehmenden mit Beschallungsanlagen erhalten im Vorfeld ein Zeitfenster genannt, in dem sie einen Soundcheck durchführen dürfen.
  • Die Lautstärke der Beschallungsanlagen ist auf 96 db(A), gemessen in einem Meter Abstand zu begrenzen.
  • Alle Gruppen, die Beschallungsanlagen mitführen müssen mindestens 5 Ordner*innen zusätzlich zu den sonstigen Ordner*innen stellen. Dies ist notwendig, um die nachfolgenden, sich anschließenden Teilnehmer*innen zu begleiten und sicherzustellen, dass sich diese ordnungsgemäß verhalten. Bei einer absehbar sehr großen sich anschließenden Menschenmenge sind zusätzliche Ordner*innen zu stellen.
  • Während der Demonstration dürfen durch die Teilnehmenden keine Verkäufe stattfinden. Dies gilt auch für Getränke.
  • Durch die Teilnehmenden entstehender Müll ist auch durch diese zu entsorgen, bzw. die Entsorgung sicherzustellen.
  • Das Werfen von Streuartikeln ist untersagt.
  • Informationsmaterial der Gruppen und Organisationen, sowie Streuartikel dürfen Teilnehmenden, sowie den Umstehenden ausschließlich direkt in die Hand übergeben werden.

6 Spezielle Sicherheitsbestimmungen für die Teilnahme mit Fahrzeugen

Die fahrzeugführenden Personen müssen im Besitz einer gültigen und entsprechenden Fahrerlaubnis sein. Für die Fahrzeugführenden gilt vor und während der Demonstration ein Alkoholverbot (0,00 Promille!). Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass es zu stichprobenartigen Kontrollen kommen kann.

Aufgrund der Streckenführung durch die Innenstadt und innerhalb einer Menschenmenge weisen wir darauf hin, dass dies besondere Anforderungen an die Fähigkeiten der Fahrzeugführer*innen stellt. Insbesondere LKW-fahrende Personen benötigen hier ausreichend Fahrpraxis.

Alle Verkehrsmittel müssen zugelassen, versichert und verkehrstauglich sein. Bei gemieteten und geliehenen Fahrzeugen ist auf den gültigen Versicherungsschutz zu achten. Für eventuelle Personen- und Sachschäden sind die Gruppen und Organisationen in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht selbst verantwortlich.

Insbesondere gelten für die Teilnahme an den Demonstrationen mit Fahrzeugen nachfolgende Bestimmungen:

  • Die Fahrzeuge dürfen inklusive aller Aufbauten eine Höhe von 4,00 m von der Straße aus gemessen nicht überschreiten. Auch beförderte Personen dürfen z.B. durch Strecken von Armen oder mitgeführten Gegenständen eine Höhe von 4,00 m von der Straße aus gemessen nicht überschreiten. Der in weiten Teilen der Strecke vorhandene Fahrdraht der Straßenbahn führt auch während der Demo Strom (Lebensgefahr)!
  • An den Außenseiten der Fahrzeuge dürfen keine scharfkantigen oder sonstigen gefährlichen Teile hervorstehen. Gleiches gilt für den Schutz der auf dem Fahrzeug befindlichen Personen sowie für den Innenraum und die Ladefläche.
  • Auf jedem Fahrzeug (LKW und Busse) ist ein funktionstüchtiger 9 – 12 kg Schaumfeuerlöscher vorzuhalten.
  • Auf den Fahrzeugen ist für die gesamte Dauer der Aufstellung, Demo und Abbau ein Fluchtweg zum zügigen Verlassen des Fahrzeugs freizuhalten. Insbesondere sind Fluchtwege freizuhalten von Stromerzeugern/Generatoren/Akku-Speichern!
  • Stromerzeuger/Generatoren/Akkuspeicher müssen ordnungsgemäß betrieben werden, insbesondere muss Zu- und Abluft gewährleiste sein und es muss sichergestellt werden, dass keine Überhitzung eintritt. Die Positionierung ist möglichst weit entfernt von allen Teilnehmenden zu wählen.
  • Die Fahrzeugausstattung muss Brandschutzklasse B1 oder A aufweisen. Leichtbrennbare Objekte oder Dekoartikel dürfen nicht mitgeführt werden.
  • Während der Teilnahme an der Demo haben die Fahrzeuge ausnahmslos eine geringe Schrittgeschwindigkeit (max. 6 km/h) einzuhalten. Die Geschwindigkeit für den Demoaufzug ist mit 1,5 bis 2 km/h geplant.
  • Das Stoppen von Fahrzeugen während der Demonstration ist nicht gestattet, da dies zu einem Abreißen des Demozugs führt. Der Abstand vor dem Fahrzeug ist nicht größer zu wählen, als aus Sicherheitsaspekten erforderlich ist.
  • Wenn auf dem Fahrzeug Personen befördert werden, darf eine Ladekapazität von 3 Personen pro m², bezogen auf die freie Fläche, nicht überschritten werden. Es muss sich eine Person als Ordner*in auf der Ladefläche befinden.
  • Sichtbar stark alkoholisierte Teilnehmer*innen auf den Fahrzeugen, müssen diese umgehend verlassen. Die Festlegung trifft die Person die als Ordner*in mitfährt, alternativ die Versammlungsleitung oder die Polizei.
  • Fahrzeuge, auf denen Personen befördert werden, müssen mit rutschfesten und sicheren Stehflächen, Haltevorrichtungen, Geländern bzw. Brüstungen und Ein- bzw. Ausstiegen ausgerüstet sein. Es ist eine Mindesthöhe der Brüstung von 1 Meter einzuhalten.
  • Sämtliche Auf- und Einbauten (u.a. Sitzbänke, Tische, Lautsprecheranlagen, DJ-Pult) müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, bzw. mit Spanngurten verzurrt sein. Die Verbindungen müssen so dimensioniert sein, dass sie allen Belastungen im Betrieb standhalten und sich nicht lösen.
  • Um Teilnehmende und Passant*innen zu schützen, ist jedes Fahrzeug von Ordner*innen der Gruppe zu sichern. Bei PKW sind mindestens 4 Personen, bei LKW mindestens 6 Personen und bei Sattelschleppern 8 Personen als Ordner*innen für die umlaufende Sicherung einzusetzen.
  • Die Hebebühne eines LKW darf heruntergelassen sein. In diesem Fall sind mindestens 6 Personen als Ordner*innen einzusetzen.
  • Die Ordner*innen sind so zu positionieren, dass jeweils eine Person an den Ecken eingesetzt ist und die weiteren Ordner*innen gleichmäßig die Fahrzeugseiten sichern.
  • Die Ordner*innen zur Sicherung der Fahrzeuge tragen zur besseren Sichtbarkeit gelbe / orange Warnwesten. Diese sind durch die Anmeldenden der Fahrzeuge zu stellen.
  • Die Hebebühne darf während der Fahrt nicht betreten werden.
  • Sofern Hebebühnen herabgelassen sind, sind diese an den Kanten umlaufend mit Schaumstoff zu sichern. Die Kanten sind farblich zu kennzeichnen (z.B. durch Markierungsklebeband Gelb/Schwarz).
  • Jedes Fahrzeug erhält bei Aufstellung eine Startnummer, die deutlich sichtbar am Fahrzeug (Front, linke sowie rechte Tür und Heck) anzubringen ist.
  • Während der Demonstration ist ein Zu- und Abstieg vom Fahrzeug nicht gestattet. Ausnahmefälle, z.B. für Vertreter der Presse, sind im Vorfeld abzustimmen.
  • Bei technischen Problemen im Verlauf der Demonstration ist die Versammlungsleitung über die zur Verfügung gestellten Notfallnummern umgehend zu informieren.
  • Personen dürfen auf den Ladeflächen der Fahrzeuge nur während und ausschließlich im Rahmen der Demonstration befördert werden. Weder bei Anfahrt zum Aufstellungsort noch nach dem Ende der Demonstration ist dies zulässig. Ordnungskräfte der Polizei achten ausdrücklich auf die Einhaltung dieser Regelung.
  • Teilnehmende an der Demonstration können Altglas während der Demonstration bei jedem LKW abgeben. Dieses ist entgegenzunehmen und bis zum Ende der Demonstration mitzuführen. Am Ende der Demonstration kann es in einem entsprechenden Container entsorgt werden.
  • Auf jedem LKW kann der CSD Bremen + Bremerhaven e.V. im Falle sommerlicher Witterung Wasserflaschen deponieren. Diese dienen nicht der Versorgung der Mitfahrenden und sind von dem/der mitfahrenden Ordern*in vor unberechtigtem Verzehr zu sichern! Sie sind ausschließlich zur Versorgung der Ordner*innen und im Falle von z.B. Schwäche oder Dehydration an die Versammlungsteilnehmer*innen auszugeben. Restbestände sind nach der Demo bei der Versammlungsleitung abzugeben.
  • Im Falle von querenden oder im Demonstrationszug stattfindenden Feuerwehr- oder Rettungsdiensteinsätzen ist die Musik für die Einsatzdauer auszuschalten. Gleiches gilt für Lautsprecherdurchsagen der Polizei. Hierfür werden die Verantwortlichen der jeweiligen Gruppe in eine WhatsApp-Gruppe der Versammlungsleitung aufgenommen. Die Verantwortlichen der jeweiligen Gruppe stellen sicher, dass die Musik im Falle einer Anweisung der Versammlungsleitung sofort ausgeschaltet wird. -Unmittelbar vor der Demo erfolgt eine Besichtigung/Begehung der Fahrzeuge durch die Versammlungsleitung oder eine beauftragte Person. Es wird die Einhaltung sämtlicher Auflagen kontrolliert. Nichteinhaltung, insbesondere von sicherheitsrelevanten Auflagen, führt zum Ausschluss von der Demonstration. Es wird empfohlen Material für ein ggf. notwendiges Nachsichern bereit zu halten, um kleinere Mängel unverzüglich abstellen zu können.

7 Verhalten zum Ende der Demonstration

Zum Ende der Demonstration sind folgende Schritte einzuhalten:

  • Die Musik ist sofort abzuschalten.
  • Fahrzeuge machen den Weg für nachfolgende Demonstrationsteilnehmer*innen unverzüglich frei.
  • Sämtliche Personen auf Fahrzeugen haben die Ladefläche zu verlassen, bevor das Fahrzeug seine Fahrt fortsetzt.
  • Der LKW wird sofort und unverzüglich gemäß der Straßenverkehrsordnung zu einem geeigneten öffentlichen Parkplatz oder dem Aufstellungsort gefahren und dort zurückgebaut, so dass eine ordnungsgemäße Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist.

8 Sicherstellung der Einhaltung dieser Bestimmungen

Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, sowie der Bedingungen zur politischen Aussage gemäß Nummer 2 dieser Bestimmungen wird durch Vertreter*innen des CSD Bremen + Bremerhaven e.V. vor Beginn der Demonstration geprüft.

Entwürfe können im Vorfeld per E-Mail an die jeweiligen Teams zur Freigabe eingesandt werden:

CSD BREMERHAVEN: teilnahme@csd-bremerhaven.org CSD BREMEN: teilnahme@csd-bremen.org

Entsprechen die Banner nicht den o.g. genannten Vorgaben ist die Versammlungsleitung berechtigt, die Entfernung der jeweiligen Banner durch die teilnehmende Gruppe / Organisation zu veranlassen.

9 Sicherheitseinweisung / „Wagenplenum“

Der CSD Bremen + Bremerhaven e.V. wird eine Woche vor der Demonstration alle gemäß Nummer 4 angemeldeten Gruppen und Organisationen zu einer Sicherheitseinweisung bzw. einem sogenannten „Wagenplenum“ einladen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden der Streckenverlauf, sowie Ort und Ablauf der Aufstellung besprochen, besondere Gefahrenpunkte erörtert, offene Fragen der Teilnehmenden geklärt und weitere organisatorische und für die Sicherheit und die reibungslose Durchführung der Demonstration wichtige Fragen angesprochen.

Die Teilnahme an dieser Sicherheitseinweisung ist verbindlich. Anwesend sein sollte die im Anmeldeformular genannte verantwortliche Person. Die Anwesenheit weiterer Vertreter ist erwünscht, jedoch nicht zwingend erforderlich.

CSD Bremen + Bremerhaven e.V. als Veranstalter