Am 30.04.2020 stellte der Christopher Street Day (CSD) Bremen e. V. bei der Bremer Staatsanwaltschaft einen Strafantrag gegen Pastor Olaf Latzel. Heute verhängte das Amtsgericht eine Freiheitsstrafte von drei Monaten, umgewandelt in eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 8.100 Euro (90 Tagessätzen à 90 Euro).
„Wir begrüßen das Urteil des Amtsgerichts im Fall Olaf Latzel. Auch wenn die Verteidigung bereits Rechtsmittel bis zum Bundesverfassungsgericht angekündigt hat, so beweist das Urteil ganz eindeutig, dass es sich nicht einfach um die Befindlichkeiten von queeren Menschen handelt, sondern um Volksverhetzung und ein vergiftetes Klima“, so Robert Dadanski, Pressesprecher und Vorstandsmitglied des CSD Vereins.
Bereits Ende April 2020 forderte der Bremer CSD-Verein die Bremische Evangelische Kirche (BEK) dazu auf, queere Menschen zu schützen, disziplinarisch gegen Latzel vorzugehen und es nicht bei einem Dienstgespräch zu belassen. Heute fordert der CSD Bremen + Bremerhaven e. V. den Kirchenausschuss der BEK dazu auf, Taten folgen zu lassen. Die BEK hat die Möglichkeit Latzel zu suspendieren und sollte das zum Schutze Dritter auch tun.
Vorstandsmitglied und Pressesprecher:
Robert Martin Dadanski
Vorstand | Pressesprecher | LGBTIQ* Städtepartnerschaft
presse@csd-bremen.org
Die Pressemitteilung steht auch als PDF (ca. 163 kb) bereit.
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