Die aktuelle Beitragsordnung vom 16. November 2017 des CSD Bremen steht hier als PDF zum Download zur Verfügung (2 Seiten, 212 kb).
Die wichtigsten Ideen zur Mitgliedschaft sind:
Bei Fragen helfen wir dir gerne weiter, melde dich gerne per E-Mail oder auch bei Facebook.
Für die Barrierefreiheit stellen wir die Beitragsordnung auch als Text auf dieser Website bereit, verbindlich ist aber nur die PDF-Version.
beschlossen anlässlich der Gründung am 16. November 2016
geändert durch den Vorstand am 22. August 2017
geändert durch die Mitgliederversammlung am 16. November 2017
Wir wollen die Mitgliedschaft allen Menschen unabhängig von ihrer finanziellen Situation möglich machen. Wir möchten nicht, dass sich besonders finanzschwache Mitglieder diese Tatsache offenbaren müssen, um dann einen reduzierten Beitrag zu zahlen. Deswegen fällt der Mindestbeitrag für alle so gering wie möglich aus. Bitte wählt gerne einen höheren Beitrag.
Mindestbeitrag monatlich 2,00 Euro (jährlich 24,00 Euro)
Bis zum vollendeten 21. Lebensjahr ist die stimmberechtigte Mitgliedschaft beitragsfrei.
Mindestbeitrag monatlich 10,00 Euro (jährlich 120,00 Euro)
Willkommen im CSD-Netzwerk! Die Fördermitgliedschaft ist beitragsfrei für gemeinnützige Vereine und Institutionen oder vergleichbare informelle Gruppen ohne Rechtsform und kommerzielle Interessen. Über diese Einstufung entscheidet der Vorstand bei Aufnahme.
Bei Eintritt wird der Beitrag für das laufende Jahr anteilig ab dem Monat des Eintritts berechnet. Bei Austritt, Streichen oder Ausschluss des Mitglieds werden die Mitgliedsbeiträge für das laufende Kalenderjahr nicht erstattet.
Offene Beiträge bzw. Beitragsrückstände sind auch im Falle des Ausscheidens zu bezahlen.
Manchmal ist es einfach zu knapp in der Kasse. In Härtefällen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag einen Teil des Beitrags oder einen ganzen Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr erlassen oder einen abweichenden Zahlungsrhythmus (z.B. halbjährlich) ermöglichen. Ein erneuter Antrag im Folgejahr ist möglich.
Wir wollen den Verwaltungsaufwand in einem erträglichen Rahmen halten, dann bleibt mehr Zeit für die inhaltliche Vereinsarbeit. Darum wird der Mitgliedsbeitrag als Jahresbeitrag am Jahresanfang bezahlt, bestenfalls per SEPA-Lastschrift. Lastschriften werden bis Ende Februar des jeweiligen Jahres eingezogen.
Wer kein SEPA-Mandat erteilen kann oder möchte, überweist den vollständigen Jahresbeitrag des laufenden Jahres jeweils bis zum 31. Januar auf das Vereins-Konto:
Rückbuchungs-, Verzugs- und Mahnkosten gehen zu Lasten des säumigen Mitglieds.
Wir mahnen per E-Mail wenn das Beitragskonto einen Rückstand von mehr als einem Monat aufweist.
Der Vorstand kann bei Nichtzahlen trotz mehrfacher Mahnung darüber abstimmen, dass die Mitgliedschaft durch Ausschluss aus dem Verein endet. Hierfür ist eine absolute Mehrheit im Vorstand notwendig.